Zwischen der AEVOAEVOAEVO steht für Ausbilder-Eignungsverordnung. Sie regelt, welche berufs- und arbeitspädagogischen Kompetenzen verantwortliche Ausbilderinnen und Ausbilder nachweisen müssen.Im Lexikon öffnen →-Prüfung und den umfangreichen Fortbildungsabschlüssen für Berufspädagogik könnte künftig eine neue Qualifikationsstufe entstehen. Eine vom Bundesministerium beauftragte Voruntersuchung hat geprüft, ob Ausbildungspersonal einen formalen Abschluss auf Niveau 5 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) benötigt.
Das Ergebnis ist noch keine neue Verordnung. Es gibt weder einen beschlossenen Abschluss noch einen Termin für dessen Einführung. Die Untersuchung zeigt aber deutlich, welche Fähigkeiten in der Ausbildungspraxis zusätzlich an Bedeutung gewinnen.
Die untersuchte Qualifikationslücke
Der Ausbilderschein weist berufs- und arbeitspädagogische Eignung nach. Oberhalb dieser Grundlage gibt es bereits die Abschlüsse “Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge” auf DQR-Niveau 6 und “Geprüfter Berufspädagoge” auf DQR-Niveau 7.
Auf DQR-Niveau 5 fehlt bisher eine entsprechende formale Qualifikation für betriebliches Bildungspersonal. Diese erste Fortbildungsstufe wird häufig als “Berufsspezialist” bezeichnet. Sie könnte eine Lücke zwischen dem kompakten AEVO-Nachweis und den umfangreicheren berufspädagogischen Fortbildungen schließen.
Das DQR-Niveau beschreibt dabei die Einordnung einer Qualifikation, nicht die Qualität einer einzelnen Person. Aus dem Niveau folgt auch noch kein konkreter Lehrgang. Dafür wären ein verbindliches Profil, Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsregeln und eine entsprechende Ordnung notwendig.
Die Autoren Verena Schneider, Sara-Julia Zakhia und Thomas Blum untersuchten den Bedarf mit mehreren Methoden. Dazu gehörten 19 qualitative Interviews, eine bundesweite Befragung von 279 ausbildungsaktiven Betrieben und eine Onlinebefragung mit 577 Teilnehmenden. Ein Expertenworkshop diente dazu, die Ergebnisse zu prüfen und Aufgabenfelder zu schärfen.
Wichtiger werdende Kompetenzen
Die Untersuchung nennt zwei große Aufgabenbereiche. Der erste betrifft die Gestaltung von Lernprozessen. Dazu gehören Didaktik, passende Lernaufgaben und der Einsatz digitaler Medien oder künstlicher Intelligenz.
Der zweite Bereich betrifft die Begleitung von Lernenden. Dazu gehören Gesprächsführung, Motivation und der Umgang mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen.
Diese Aufgaben sind nicht vollständig neu. Ausbilderinnen und Ausbilder begegnen ihnen schon heute. Neu ist die Frage, ob dafür ein eigenständiges, bundesweit erkennbares Qualifikationsprofil benötigt wird.
Warum die AEVO dadurch nicht wertlos wird
Die Überschrift “Reicht der Ausbilderschein noch?” darf nicht falsch verstanden werden. Die Untersuchung fordert nicht, den AEVO-Nachweis abzuschaffen. Sie beschreibt eine mögliche zusätzliche Entwicklungsstufe.
Die AEVO erfüllt eine andere Funktion: Sie legt eine grundlegende berufs- und arbeitspädagogische EignungBerufs- und arbeitspädagogische EignungBerufs- und arbeitspädagogische Eignung ist die Kompetenz, eine Berufsausbildung in vier Handlungsfeldern selbstständig zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren.Im Lexikon öffnen → für die verantwortliche Ausbildung fest. Eine weiterführende Qualifikation könnte Personen ansprechen, die Ausbildung nicht nur durchführen, sondern Lernprozesse systematisch gestalten, Ausbildungspersonal begleiten oder neue Bildungskonzepte im Betrieb einführen.
Die sinnvolle Frage lautet deshalb nicht “AEVO oder neuer Abschluss?”. Sie lautet: “Welche Verantwortung übernimmt eine Person nach der AEVO, und welche zusätzliche Qualifikation braucht sie dafür?”
Eine Person, die einzelne AusbildungssituationenAusbildungssituationEine Ausbildungssituation ist ein begrenzter berufstypischer Lernanlass, in dem eine lernende Person ein konkretes Ausbildungsziel erreichen soll.Im Lexikon öffnen → plant und durchführt, braucht nicht automatisch einen weiteren Abschluss. Anders kann die Lage aussehen, wenn sie mehrere Fachausbilder begleitet, Lernkonzepte für den ganzen Betrieb entwickelt oder digitale Ausbildungsprozesse verantwortet. Die Untersuchung liefert für diese Abgrenzung Anhaltspunkte, aber noch keine verbindliche Zugangsschwelle.
Argumente für eine neue Qualifikation
Ein anerkannter Abschluss könnte Kompetenzen sichtbar machen, die im Betrieb oft nebenbei erworben werden. Er könnte außerdem einen erreichbaren nächsten Schritt nach der AEVO schaffen, ohne sofort eine Fortbildung auf Bachelor- oder Master-Professional-Niveau zu verlangen.
Für Betriebe wäre ein klares Profil hilfreich, wenn sie Ausbildungsleitungen entwickeln oder erfahrene Fachkräfte stärker für Lernbegleitung qualifizieren wollen. Für Beschäftigte könnte es einen beruflichen Entwicklungsschritt sichtbar machen, der heute häufig keine eindeutige Bezeichnung besitzt.
Ein formaler Abschluss könnte außerdem Erwartungen auf beiden Seiten klären. Beschäftigte könnten erkennen, welche Aufgaben zur Rolle gehören. Betriebe könnten Qualifizierung, Freistellung und spätere Verantwortung gemeinsam planen. Der Nutzen entsteht aber nur, wenn das Profil im Arbeitsalltag tatsächlich verwendet wird.
Offene Hürden
Ein neuer Abschluss verbessert die Ausbildung nicht automatisch. Betriebe müssen Beschäftigte dafür freistellen, die Qualifikation anerkennen und die erworbenen Kompetenzen später einsetzen. Fehlt diese betriebliche Perspektive, kann auch ein fachlich gutes Profil geringe Teilnahmezahlen haben.
Offen sind zudem zentrale Fragen:
- Welche Aufgaben soll der Abschluss genau abdecken?
- Wie grenzt er sich von der AEVO und bestehenden Fortbildungen ab?
- Welche Voraussetzungen und Prüfungsformen wären angemessen?
- Welchen konkreten beruflichen Vorteil hätten Absolventinnen und Absolventen?
- Würden Betriebe Zeit und Kosten übernehmen?
Die Voruntersuchung benennt solche strukturellen und organisatorischen Hürden. Sie liefert deshalb eine Grundlage für weitere Entwicklung, aber noch keinen fertigen Abschluss.
Drei Ebenen nicht miteinander verwechseln
Die heutige AEVO, die untersuchte DQR-5-Qualifikation und bestehende höhere Fortbildungen beantworten unterschiedliche Fragen:
| Ebene | Wofür sie steht | Was sich aus der Untersuchung ableiten lässt |
|---|---|---|
| AEVO-Nachweis | grundlegende berufs- und arbeitspädagogische Eignung | bleibt der geltende Ausgangspunkt |
| mögliche DQR-5-Qualifikation | vertiefte Gestaltung und Begleitung betrieblicher Lernprozesse | Bedarf und Profil werden untersucht |
| bestehende höhere Fortbildungen | umfangreichere berufspädagogische Verantwortung | bleiben eigenständige Abschlüsse |
Die mittlere Zeile ist noch kein buchbares bundesweit geregeltes Angebot. Wer heute eine Weiterbildung auswählt, sollte deshalb nur mit bestehenden Abschlüssen und konkreten Angeboten planen.
Was Betriebe schon vor einer Entscheidung tun können
Die beschriebenen Aufgaben existieren unabhängig von einer neuen Verordnung. Ein Betrieb kann deshalb bereits heute erfassen, wer Lernprozesse gestaltet, wer Fachkräfte beim Ausbilden unterstützt und wer digitale Lernformen verantwortet. Danach lässt sich prüfen, welche Kompetenzen vorhanden sind und wo eine Weiterbildung oder mehr Zeit sinnvoll wäre.
Ein Beispiel: Eine erfahrene Ausbildungsperson entwickelt bei TechVista Lernaufträge für mehrere Abteilungen und berät die dortigen Fachkräfte. Der Ausbilderschein bleibt ihre Grundlage. Für die zusätzliche Rolle braucht sie aber möglicherweise vertiefte Kompetenzen in Didaktik, Beratung und digitaler Lernbegleitung. Ob dafür später genau die untersuchte Qualifikation passt, bleibt offen.
Was Ausbilder jetzt daraus ableiten können
Für den heutigen AEVO-Nachweis ändert sich durch den Beitrag nichts. Wer sich auf die Prüfung vorbereitet, arbeitet weiterhin mit den geltenden Handlungsfeldern und dem aktuellen Rahmenplan.
Für die berufliche Entwicklung lohnt aber eine Bestandsaufnahme: Übernimmst du bereits Lernprozessgestaltung, digitale Ausbildung, Beratung oder die Qualifizierung anderer Fachkräfte? Dann arbeitest du möglicherweise schon in dem Aufgabenfeld, für das eine neue Stufe untersucht wird.
Die wichtigste Nachricht ist deshalb nicht, dass ein neuer Abschluss kommt. Die wichtigste Nachricht ist, dass Ausbildung zunehmend als eigenständige professionelle Aufgabe betrachtet wird. Ob daraus eine Fortbildungsordnung entsteht, muss weiter beobachtet werden. Bis dahin verändert die Untersuchung weder die AEVO-Prüfung noch den Wert eines vorhandenen Ausbilderscheins.