Orientierung

Ausbilderschein: Voraussetzungen, Kosten und Prüfung

Verstehe, was der Ausbilderschein nachweist, welche Voraussetzungen für die Ausbildung gelten und wie du Prüfung, Kosten und Zeitbedarf planst.

Grundlage

Was ist der Ausbilderschein?

Der Ausbilderschein ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den Nachweis über die bestandene Ausbildereignungsprüfung.

Die kurze Antwort

Mit der AEVOAEVOAEVO steht für Ausbilder-Eignungsverordnung. Sie regelt, welche berufs- und arbeitspädagogischen Kompetenzen verantwortliche Ausbilderinnen und Ausbilder nachweisen müssen.Im Lexikon öffnen →-Prüfung weist du berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten nach. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Beide Teile müssen mindestens mit „ausreichend“ bewertet sein. Der Nachweis wird oft Ausbilderschein oder AdA-Schein genannt.

Die Ausbilder-Eignungsverordnung, kurz AEVO, regelt die Prüfung. Sie ist nicht der Schein selbst. Der Schein dokumentiert das Ergebnis. Ein Vorbereitungskurs ist weder Teil des Nachweises noch eine Voraussetzung für die Prüfung.

BegriffWas damit gemeint ist
AEVODie Verordnung über den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung.
AusbildereignungsprüfungDer schriftliche und praktische Nachweis nach der AEVO.
Ausbilderschein oder AdA-ScheinUmgangssprachliche Bezeichnung für den Nachweis über die bestandene Prüfung.
Ausbilderin oder AusbilderEine verantwortliche Ausbildungsperson, für die weitere Anforderungen gelten.

Voraussetzungen

Wer braucht den Ausbilderschein?

Entscheidend ist die Rolle im Betrieb. Nicht jede Person, die Auszubildende unterstützt, ist die verantwortliche Ausbildungsperson.

Der Betrieb muss gegenüber der zuständigen StelleKammer und zuständige StelleDie zuständige Stelle überwacht und berät die Berufsausbildung, führt das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse und organisiert Prüfungen. IHK und HWK sind häufige, aber nicht die einzigen zuständigen Stellen.Im Lexikon öffnen → eine geeignete Person benennen, die für die Ausbildung verantwortlich ist. Diese Person braucht im Regelfall den Nachweis nach AEVO sowie die persönliche und fachliche Eignung nach dem Berufsbildungsgesetz.

Andere Beschäftigte dürfen bei der Ausbildung mitwirken. Sie können zum Beispiel einen Arbeitsablauf erklären oder eine Lernaufgabe begleiten. Dadurch werden sie nicht automatisch zur verantwortlichen Ausbildungsperson.

Trenne diese drei Fragen

  • Darfst du an der AEVO-Prüfung teilnehmen? Für die Prüfung selbst schreibt die AEVO keine abgeschlossene Berufsausbildung als allgemeine Zulassungsvoraussetzung vor.
  • Hast du die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachgewiesen? Das beantwortet die bestandene AEVO-Prüfung.
  • Darfst du in einem konkreten Betrieb verantwortlich ausbilden? Dafür zählen zusätzlich persönliche und beruflich-fachliche Eignung sowie die Eignung der Ausbildungsstätte.

Die ausführliche Abgrenzung findest du bei den Voraussetzungen für den Ausbilderschein.

Prüfung

Wie läuft die AEVO-Prüfung ab?

Du musst einen schriftlichen und einen praktischen Prüfungsteil bestehen. Beide Teile prüfen Aufgaben aus den vier Handlungsfeldern.

Im schriftlichen Teil bearbeitest du fallbezogene Aufgaben aus allen vier Handlungsfeldern. Die AEVO nennt dafür eine Dauer von drei Stunden. Das konkrete Aufgabenformat und die organisatorische Durchführung können von der zuständigen Stelle abhängen.

Im praktischen Teil präsentierst du eine AusbildungssituationAusbildungssituationEine Ausbildungssituation ist ein begrenzter berufstypischer Lernanlass, in dem eine lernende Person ein konkretes Ausbildungsziel erreichen soll.Im Lexikon öffnen → oder führst sie praktisch durch. Danach begründest du Auswahl und Gestaltung im Fachgespräch. Der praktische Teil dauert im Regelfall insgesamt höchstens 30 Minuten; eine Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Für Land- und Hauswirtschaft gilt eine Sonderregel.

PrüfungsteilWas du nachweistVerbindlicher Rahmen
Schriftlicher TeilDu bearbeitest fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern.Die Prüfung soll drei Stunden dauern.
Praktischer TeilDu gestaltest eine Ausbildungssituation und begründest deine Entscheidungen.Im Regelfall höchstens 30 Minuten einschließlich Fachgespräch.

Beide Teile werden getrennt bewertet. Du bestehst die Prüfung nur, wenn jeder Teil mindestens „ausreichend“ ist. Den vollständigen Aufbau erklären wir auf der Seite zur AEVO-Prüfung.

Planung

Was kosten Ausbilderschein und Vorbereitung?

Es gibt keinen bundesweit einheitlichen Gesamtpreis. Trenne die Prüfungsgebühr von deinem gewählten Lernweg.

Die zuständige Stelle legt ihre Prüfungsgebühr fest. Zusätzlich können Kosten für Kurs, Lernmaterial, Fahrt, Übernachtung oder einen Wiederholungsversuch entstehen. Ein Kurs ist keine rechtliche Voraussetzung.

Für eine belastbare Kalkulation brauchst du zwei Werte:

  1. die aktuelle Gebühr im Preisverzeichnis deiner zuständigen Stelle;
  2. die Kosten deiner persönlichen Vorbereitung.

Vergleiche Kursangebote nicht nur über den Preis. Prüfe, ob schriftlicher und praktischer Teil abgedeckt sind, ob du Rückmeldung auf dein Konzept erhältst und ob Termine zu deiner Prüfung passen. Die Seite Kosten für den Ausbilderschein zeigt dir die vollständige Rechnung.

Zeitbedarf

Wie lange dauert der Weg zum Ausbilderschein?

Die Prüfungsdauer ist geregelt. Deine Vorbereitungszeit hängt dagegen von Vorwissen, Lernweg und verfügbaren Terminen ab.

Es gibt keine vorgeschriebene Kursdauer. Der Rahmenplan des Bundesinstituts für Berufsbildung empfiehlt für Lehrgänge einen Umfang von 115 Unterrichtseinheiten. Dieser Wert beschreibt einen didaktischen Kursrahmen. Er ist weder eine persönliche Mindestlernzeit noch eine Voraussetzung für die Anmeldung.

Plane vom real verfügbaren Prüfungstermin rückwärts. Berücksichtige die Anmeldefrist, deine Lernzeit für die vier Handlungsfelder und zusätzliche Übung für Ausbildungssituation und Fachgespräch. Wenn du bereits Ausbildungserfahrung hast, brauchst du möglicherweise weniger Grundlagenzeit. Das praktische Begründen solltest du trotzdem gesondert trainieren.

Eine konkrete Planung findest du unter Dauer und Zeitbedarf.

Entscheidung

Welcher Lernweg passt zu deiner Ausgangslage?

Die AEVO schreibt keinen Vorbereitungskurs vor. Du brauchst aber einen belastbaren Weg für beide Prüfungsteile.

Ein Kurs bietet feste Termine, Anleitung und Rückmeldung. Selbststudium bietet mehr Freiheit, verlangt aber einen eigenen Plan und selbst organisiertes Feedback für den praktischen Teil. Eine Mischform kann Grundlagenlernen und gezielte Prüfungssimulation verbinden.

Prüfe vor deiner Entscheidung

  • Wie sicher kennst du die vier Handlungsfelder und ihre rechtlichen Grundlagen?
  • Kannst du fallbezogene Aufgaben unter Zeitdruck bearbeiten?
  • Bekommst du qualifiziertes Feedback zu Ausbildungssituation und Fachgespräch?
  • Wie viel feste Struktur brauchst du, um regelmäßig zu lernen?
  • Welche Termine und Vorgaben nennt deine zuständige Stelle?

Beginne anschließend mit einem Lernweg für die Prüfungsvorbereitung, der zu deinem Stand passt.

Häufige Fragen

Ist der Ausbilderschein dasselbe wie die AEVO-Prüfung?

Nicht genau. Die AEVO regelt den Nachweis, die Ausbildereignungsprüfung prüft ihn und der Ausbilderschein bezeichnet umgangssprachlich das Dokument über die bestandene Prüfung.

Brauche ich einen Vorbereitungskurs?

Nein. Die AEVO schreibt keinen Kurs vor. Du kannst dich auch im Selbststudium oder mit einer Mischform vorbereiten.

Gibt es bundesweit einheitliche Kosten?

Nein. Die zuständigen Stellen legen ihre Gebühren fest. Kurs, Lernmaterial, Fahrt und mögliche Wiederholungskosten kommen gegebenenfalls hinzu.

Läuft der Ausbilderschein ab?

Die AEVO schreibt für den Prüfungsnachweis keine regelmäßige Verlängerung vor. Ob du in einem konkreten Betrieb verantwortlich ausbilden darfst, hängt zusätzlich von der persönlichen und fachlichen Eignung sowie der Ausbildungsstätte ab.

Wo melde ich mich an?

Bei der für dich zuständigen Stelle. Das ist häufig eine Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer. Kläre die Zuständigkeit direkt mit der Stelle.

Quellen

  1. Ausbilder-Eignungsverordnung

    Bundesministerium der Justiz · geprüft am 01.09.2026

  2. Berufsbildungsgesetz

    Bundesministerium der Justiz · geprüft am 01.09.2026

  3. Rahmenplan der Ausbilder-Eignungsverordnung 2023

    Bundesinstitut für Berufsbildung · geprüft am 01.09.2026