Für die AEVOAEVOAEVO steht für Ausbilder-Eignungsverordnung. Sie regelt, welche berufs- und arbeitspädagogischen Kompetenzen verantwortliche Ausbilderinnen und Ausbilder nachweisen müssen.Im Lexikon öffnen →-Prüfung ist weder ein bestimmter Schulabschluss noch ein Vorbereitungskurs bundesrechtlich vorgeschrieben. Davon zu unterscheiden sind die Voraussetzungen für eine Person, die in einem Betrieb verantwortlich ausbildet. Diese Trennung löst die meisten Missverständnisse rund um den Ausbilderschein.
Der Überblick zum Ausbilderschein ordnet diese Voraussetzungen in den vollständigen Weg zur Prüfung ein.
Die wichtigste Unterscheidung
Du kannst die AEVO-Prüfung grundsätzlich ohne vorherigen Kurs ablegen. Für die verantwortliche Ausbildungstätigkeit brauchst du neben dem AEVO-Nachweis auch persönliche und fachliche EignungFachliche EignungFachliche Eignung verbindet die nötigen beruflichen mit den berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten für den jeweiligen Ausbildungsberuf.Im Lexikon öffnen → nach dem Berufsbildungsgesetz.
Welche Voraussetzungen gelten für die AEVO-Prüfung?
Die Ausbilder-Eignungsverordnung nennt keine formale Vorbildung als Voraussetzung für die Prüfung. Du brauchst für die bundesrechtlich geregelte Prüfung also keinen bestimmten Schulabschluss, Berufsabschluss und keine festgelegte Berufserfahrung. Die Verordnung schreibt auch keinen Lehrgang vor. Du kannst dich deshalb grundsätzlich im Selbststudium vorbereiten.
Das bedeutet nicht, dass jede Kammer jede Anmeldung annimmt. Die zuständige StelleKammer und zuständige StelleDie zuständige Stelle überwacht und berät die Berufsausbildung, führt das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse und organisiert Prüfungen. IHK und HWK sind häufige, aber nicht die einzigen zuständigen Stellen.Im Lexikon öffnen → organisiert die Prüfung nach ihrer Prüfungsordnung. Sie kann ihre örtliche Zuständigkeit zum Beispiel daran knüpfen, wo du wohnst, arbeitest oder einen Lehrgang besuchst. Hinzu kommen Anmeldefristen, Formulare und die Prüfungsgebühr. Das sind organisatorische Anforderungen, keine fachlichen Zulassungshürden der AEVO.
Prüfe deshalb zuerst, welche Stelle für deine AEVO-Prüfung zuständig ist. Danach kannst du dich mit den aktuellen Angaben dieser Stelle zur Prüfung anmelden.
Was brauchst du, um verantwortlich auszubilden?
Mit dem Bestehen der Prüfung weist du berufs- und arbeitspädagogische Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach. Das ist ein wichtiger Teil der fachlichen Eignung. Für die verantwortliche Ausbildung in einem konkreten Beruf verlangt das Berufsbildungsgesetz jedoch mehr.
Vier Ebenen müssen zusammenpassen:
| Ebene | Was damit gemeint ist |
|---|---|
| persönliche Eignung | Es liegen keine gesetzlichen Ausschlussgründe vor. Nicht geeignet ist insbesondere, wer Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder wiederholt beziehungsweise schwer gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen hat. |
| berufliche Eignung | Du besitzt die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten für den Ausbildungsberuf. Dazu kommen die Voraussetzungen, die § 30 BBiG für den jeweiligen Fall beschreibt. |
| berufs- und arbeitspädagogische Eignung | Du kannst Ausbildung planen, vorbereiten, durchführen und abschließen. Diesen Teil weist du in der Regel mit der AEVO-Prüfung nach. |
| Eignung der Ausbildungsstätte | Der Betrieb kann die vorgeschriebenen Inhalte vermitteln. Art, Einrichtung und Verhältnis von Auszubildenden zu Fachkräften müssen passen. |
Die zuständige Stelle prüft diese Anforderungen im konkreten betrieblichen Zusammenhang. Sie betrachtet daher nicht nur dein Zeugnis, sondern auch den Ausbildungsberuf und den Betrieb.
Ein vollständiges Beispiel
Mara arbeitet im kaufmännischen Bereich und möchte die AEVO-Prüfung ablegen. Für die Anmeldung muss sie keinen bestimmten Berufsabschluss nachweisen und keinen Kurs besuchen. Sie meldet sich fristgerecht bei der für sie zuständigen Stelle an und besteht beide Prüfungsteile.
Mit dem Zeugnis ist Mara berufs- und arbeitspädagogisch geeignet. Soll sie anschließend Kauffrauen und Kaufmänner für Büromanagement verantwortlich ausbilden, prüft die zuständige Stelle zusätzlich ihre berufliche und persönliche EignungPersönliche EignungPersönliche Eignung bedeutet, dass keine Umstände vorliegen, die eine verantwortliche Einstellung oder Ausbildung von Auszubildenden ausschließen.Im Lexikon öffnen →. Außerdem muss der Betrieb für diesen Ausbildungsberuf geeignet sein. Das bestandene AEVO-Zeugnis beantwortet somit die pädagogische Teilfrage, aber nicht automatisch den gesamten betrieblichen Fall.
Welche Sonderfälle solltest du kennen?
Eine bereits bestandene Meisterprüfung oder eine andere berufliche Fortbildungsprüfung kann den notwendigen pädagogischen Nachweis enthalten. § 6 AEVO regelt außerdem weitere Nachweise und mögliche Befreiungen. Ob dein Abschluss vollständig oder teilweise anerkannt wird, bestätigt dir die zuständige Stelle. Reiche das Zeugnis deshalb frühzeitig ein, statt vorsorglich eine zweite Prüfung zu buchen.
Auch die Beschäftigung an der Ausbildung ist nicht immer gleichbedeutend mit der rechtlichen Verantwortung. Fachkräfte können AuszubildendeAuszubildenderEin Auszubildender ist eine Person, die aufgrund eines Berufsausbildungsvertrags ausgebildet wird und berufliche Handlungsfähigkeit erwirbt.Im Lexikon öffnen → im Alltag anleiten, während eine bestellte, persönlich und fachlich geeignete Person die Verantwortung trägt. Wer welche Aufgabe übernimmt, muss der Betrieb klar festlegen.
Drei häufige Missverständnisse
„Ohne Berufsabschluss darf ich den Ausbilderschein nicht machen.“ Für die AEVO-Prüfung nennt die Verordnung keinen Pflichtabschluss. Für die spätere Ausbildertätigkeit kann der berufliche Hintergrund dagegen entscheidend sein.
„Nach dem Kurs habe ich den Ausbilderschein.“ Ein Vorbereitungskurs ist kein Prüfungsnachweis. Entscheidend ist, dass du den schriftlichen und den praktischen Teil bestehst oder einen anerkannten anderen Nachweis besitzt.
„Mit dem Zeugnis darf ich sofort jeden Beruf ausbilden.“ Das Zeugnis weist nur den berufs- und arbeitspädagogischen Teil nach. Berufliche Eignung, persönliche Eignung und geeignete Ausbildungsstätte bleiben eigene Voraussetzungen.
Was solltest du vor der Anmeldung klären?
Checkliste
- Die zuständige Stelle für deinen beruflichen Bereich ist geklärt.
- Du kennst Anmeldefrist, Gebühr und erforderliche Unterlagen.
- Du weißt, ob du nur die Prüfung ablegen oder anschließend verantwortlich ausbilden willst.
- Bei geplanter Ausbildertätigkeit ist deine fachliche Eignung für den konkreten Beruf geklärt.
Häufige Fragen
Brauche ich Berufserfahrung für die AEVO-Prüfung?
Die AEVO nennt keine bestimmte Berufserfahrung als Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung. Für die fachliche Eignung als verantwortliche Ausbildungsperson kann Berufspraxis jedoch relevant sein.
Brauche ich einen Vorbereitungskurs?
Nein. Ein Kurs ist nicht vorgeschrieben. Du musst den schriftlichen und den praktischen Prüfungsteil bestehen.
Kann ich nach der Prüfung sofort ausbilden?
Nur wenn auch die persönliche und fachliche Eignung sowie die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die zuständige Stelle prüft den konkreten Fall.
Gibt es bundesrechtlich ein Mindestalter für die AEVO-Prüfung?
Die AEVO nennt kein Mindestalter. Prüfe trotzdem die organisatorischen Bedingungen deiner zuständigen Stelle, bevor du dich anmeldest.