AEVO-Lexikon

Persönliche Eignung

Persönliche Eignung bedeutet, dass keine Umstände vorliegen, die eine verantwortliche Einstellung oder Ausbildung von Auszubildenden ausschließen.

Auch genannt
persönlich geeignet, persönliche Eignung des Ausbilders, persönliche Eignung des Ausbildenden

Persönliche Eignung bedeutet, dass keine Umstände vorliegen, die eine verantwortliche Einstellung oder Ausbildung von AuszubildendenAuszubildenderEin Auszubildender ist eine Person, die aufgrund eines Berufsausbildungsvertrags ausgebildet wird und berufliche Handlungsfähigkeit erwirbt.Im Lexikon öffnen → ausschließen. Das Berufsbildungsgesetz formuliert dafür keine Liste positiver Eigenschaften. § 29 BBiG nennt stattdessen Fälle, in denen eine Person insbesondere nicht geeignet ist.

Wann fehlt die persönliche Eignung?

Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf. Dasselbe gilt für Personen, die wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz oder Vorschriften und Bestimmungen verstoßen haben, die auf seiner Grundlage erlassen wurden.

Das Wort “insbesondere” ist wichtig. Die beiden Fälle sind zentrale gesetzliche Beispiele, aber keine abschließende Liste. Die zuständige StelleKammer und zuständige StelleDie zuständige Stelle überwacht und berät die Berufsausbildung, führt das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse und organisiert Prüfungen. IHK und HWK sind häufige, aber nicht die einzigen zuständigen Stellen.Im Lexikon öffnen → beurteilt, ob die persönliche Eignung für die konkrete Verantwortung vorliegt.

Wer muss persönlich geeignet sein?

Nach § 28 BBiG gelten unterschiedliche Anforderungen für die beteiligten Rollen:

  • Wer Auszubildende einstellt, muss persönlich geeignet sein.
  • Wer Auszubildende verantwortlich ausbildet, muss persönlich und fachlich geeignet sein.
  • Wer unter Verantwortung des Ausbilders einzelne Inhalte vermittelt, muss ebenfalls persönlich geeignet sein.

Der Ausbildende ist der Vertragspartner der auszubildenden Person. Der Ausbilder führt die Ausbildung unmittelbar und verantwortlich durch. Eine ausbildungsbeauftragte Person wirkt in einem abgegrenzten Bereich mit. Die persönliche Eignung betrifft damit nicht nur die Person mit dem AEVOAEVOAEVO steht für Ausbilder-Eignungsverordnung. Sie regelt, welche berufs- und arbeitspädagogischen Kompetenzen verantwortliche Ausbilderinnen und Ausbilder nachweisen müssen.Im Lexikon öffnen →-Nachweis.

Eignung nicht mit Fachwissen verwechseln

Eine erfahrene Fachkraft soll die Ausbildung bei TechVista verantwortlich übernehmen. Ihre Berufserfahrung kann für die fachliche Eignung wichtig sein. Sie beantwortet aber nicht die getrennte Frage, ob die Person persönlich geeignet ist. Der Betrieb und die zuständige Stelle müssen beide Voraussetzungen prüfen.

Wer überwacht die Eignung?

Die zuständige Stelle überwacht nach § 32 BBiG die Eignung der AusbildungsstätteEignung der AusbildungsstätteEine Ausbildungsstätte ist geeignet, wenn ihre Art, Einrichtung und personellen Verhältnisse eine vollständige und geordnete Berufsausbildung ermöglichen.Im Lexikon öffnen → sowie die persönliche und fachliche Eignung. Stellt sie einen behebbaren Mangel fest und ist keine Gefährdung zu erwarten, fordert sie den Ausbildenden zur Beseitigung innerhalb einer Frist auf. Ist der Mangel nicht behebbar, besteht eine Gefährdung oder verstreicht die Frist, informiert sie die nach Landesrecht zuständige Behörde.

Die Behörde kann das Einstellen oder Ausbilden untersagen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Persönliche Eignung ist deshalb keine bloße Selbsteinschätzung des Betriebs.

Persönliche oder fachliche Eignung?

Die persönliche Eignung fragt, ob eine Person die Verantwortung für Auszubildende übernehmen darf. Die fachliche Eignung fragt, ob sie die notwendigen beruflichen und pädagogischen Fähigkeiten besitzt. Ein bestandener AEVO-Nachweis belegt den pädagogischen Teil der fachlichen Eignung. Er ersetzt weder die persönliche Eignung noch die berufliche Qualifikation.

Der Ratgeber zu den Voraussetzungen für Ausbilder ordnet alle Eignungsebenen gemeinsam ein.

Häufige Fragen

Beweist ein Führungszeugnis automatisch die persönliche Eignung?

Nein. Die persönliche Eignung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und der Beurteilung des konkreten Falls. Ein einzelnes Dokument ersetzt diese Prüfung nicht automatisch.

Braucht auch eine mitwirkende Fachkraft persönliche Eignung?

Ja. Wer unter Verantwortung des Ausbilders Ausbildungsinhalte vermittelt, muss persönlich geeignet sein und die für diese Inhalte notwendigen beruflichen Fähigkeiten besitzen.

Quellen

  1. Berufsbildungsgesetz

    Bundesministerium der Justiz · geprüft am 01.09.2026

  2. Rahmenplan der Ausbilder-Eignungsverordnung 2023

    Bundesinstitut für Berufsbildung · geprüft am 01.09.2026