- geeignete Ausbildungsstätte, Eignung des Ausbildungsbetriebs, betriebliche Eignung
Eine Ausbildungsstätte ist geeignet, wenn ihre Art, Einrichtung und personellen Verhältnisse eine vollständige und geordnete Ausbildung im vorgesehenen Beruf ermöglichen. Maßgeblich ist deshalb nicht nur, ob ein Betrieb grundsätzlich ausbilden möchte, sondern ob er das konkrete Ausbildungsziel erreichen kann.
Welche Anforderungen nennt das BBiG?
§ 27 Berufsbildungsgesetz stellt zwei zentrale Anforderungen:
- Art und Einrichtung der Ausbildungsstätte müssen zum Ausbildungsberuf passen.
- Die Zahl der AuszubildendenAuszubildenderEin Auszubildender ist eine Person, die aufgrund eines Berufsausbildungsvertrags ausgebildet wird und berufliche Handlungsfähigkeit erwirbt.Im Lexikon öffnen → muss in einem angemessenen Verhältnis zu den Ausbildungsplätzen oder beschäftigten Fachkräften stehen, sofern die Ausbildung sonst gefährdet wäre.
Zur Einrichtung gehören die notwendigen Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und Bedingungen für eine sichere Ausbildung. Zur fachlichen Reichweite gehört, dass die vorgeschriebenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten tatsächlich vermittelt werden können.
Muss der Betrieb alle Inhalte selbst vermitteln?
Nein. Kann eine Ausbildungsstätte einzelne Inhalte nicht vollständig abdecken, kann sie trotzdem geeignet sein. Voraussetzung ist, dass diese Inhalte durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte vermittelt werden.
Die Möbelmanufaktur Holzwerk kann einen vorgeschriebenen CNC-Arbeitsprozess nicht selbst vermitteln. Sie plant den Inhalt deshalb bei einer überbetrieblichen Bildungsstätte ein und dokumentiert Zeitraum und LernzielLernzieleLernziele beschreiben, was eine lernende Person nach einem Lernprozess kann. Sie lassen sich nach Konkretisierungsgrad und Lernbereich ordnen.Im Lexikon öffnen → im betrieblichen Ausbildungsplan. Der externe Abschnitt ergänzt die Ausbildung, statt die Lücke offenzulassen.
Mögliche Lösungen sind VerbundausbildungVerbundausbildungBei einer Verbundausbildung wirken mehrere Betriebe oder Rechtsträger zusammen und übernehmen vereinbarte Abschnitte einer Berufsausbildung.Im Lexikon öffnen →, Auftragsausbildung oder überbetriebliche Ausbildungsabschnitte. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern die verbindliche und vollständige Abdeckung der fehlenden Inhalte.
Wer prüft die Eignung?
Die zuständige StelleKammer und zuständige StelleDie zuständige Stelle überwacht und berät die Berufsausbildung, führt das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse und organisiert Prüfungen. IHK und HWK sind häufige, aber nicht die einzigen zuständigen Stellen.Im Lexikon öffnen → überwacht die Durchführung der Berufsausbildung und berät den Betrieb. Sie beurteilt die Eignung für den konkreten Ausbildungsberuf. Ändern sich Ausstattung, Personal, Zahl der Auszubildenden oder betriebliche Abläufe wesentlich, muss der Betrieb prüfen, ob die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Die Eignung der Ausbildungsstätte ist von der Eignung des Personals zu unterscheiden. Ein geeigneter Ausbilder kann fehlende betriebliche Arbeitsprozesse nicht allein ersetzen. Umgekehrt genügt ein gut ausgestatteter Betrieb nicht ohne persönlich und fachlich geeignetes Ausbildungspersonal.
Was solltest du im Prüfungsfall klären?
Prüfe in dieser Reihenfolge:
- Welche Inhalte verlangt die AusbildungsordnungAusbildungsordnungEine Ausbildungsordnung ist die bundesweit geltende Rechtsverordnung für einen anerkannten Ausbildungsberuf. Sie regelt Berufsbezeichnung, Dauer, Berufsbild, Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen.Im Lexikon öffnen →?
- Welche Inhalte und Arbeitsbedingungen kann der Betrieb selbst abdecken?
- Passen Ausstattung, Ausbildungsplätze und verfügbare Fachkräfte?
- Welche Lücken bleiben bestehen?
- Durch welche verbindliche externe Maßnahme werden sie geschlossen?
Der betriebliche Ausbildungsplan muss interne und externe Ausbildungsabschnitte nachvollziehbar zusammenführen.
Häufige Fragen
Ist ein kleiner Betrieb automatisch ungeeignet?
Nein. Entscheidend sind der konkrete Ausbildungsberuf, die vorhandenen Möglichkeiten und eine vollständige Planung. Fehlende Inhalte können durch geeignete externe Maßnahmen ergänzt werden.
Reicht ein externer Kurs für jede betriebliche Lücke?
Nur wenn die Maßnahme die fehlenden Ausbildungsinhalte tatsächlich abdeckt und verbindlich in den Ausbildungsverlauf eingebunden ist.