- Ausbildung im Verbund, Ausbildungsverbund, Verbundmodell
Bei einer Verbundausbildung wirken mehrere natürliche oder juristische Personen zusammen, um die Pflichten aus einer Berufsausbildung zu erfüllen. Die Partner übernehmen vereinbarte Ausbildungsabschnitte. Dabei müssen die Verantwortung für jeden Abschnitt und für die gesamte Ausbildungszeit gesichert sein.
Wann ist eine Verbundausbildung sinnvoll?
Ein Betrieb kann einen Ausbildungsberuf grundsätzlich anbieten, obwohl ihm einzelne Maschinen, Arbeitsprozesse oder Fachabteilungen fehlen. § 27 BBiG lässt eine solche Ausbildungsstätte als geeignet gelten, wenn die fehlenden Inhalte durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs vermittelt werden.
Die Verbundausbildung ist eine Möglichkeit dafür. Sie kann außerdem sinnvoll sein, wenn Partner ihre fachlichen Schwerpunkte verbinden oder Ausbildungskapazitäten gemeinsam nutzen. Entscheidend bleibt, dass alle vorgeschriebenen Inhalte vollständig und planmäßig vermittelt werden.
Die Möbelmanufaktur Holzwerk kann einen vorgeschriebenen CNC-Arbeitsprozess nicht selbst vermitteln. Ein Partnerbetrieb im Ausbildungsverbund übernimmt diesen Abschnitt für Lena. Beide Betriebe legen LernzielLernzieleLernziele beschreiben, was eine lernende Person nach einem Lernprozess kann. Sie lassen sich nach Konkretisierungsgrad und Lernbereich ordnen.Im Lexikon öffnen →, Zeitraum, Betreuung und Rückmeldung vorher fest. Der Abschnitt steht verbindlich im betrieblichen Ausbildungsplan.
Was müssen die Partner regeln?
§ 10 Absatz 5 BBiG verlangt eine klare Verantwortung. Für die praktische Planung sollten deshalb mindestens diese Punkte feststehen:
- welcher Partner welche Ausbildungsinhalte vermittelt,
- wann und wie lange ein Ausbildungsabschnitt dauert,
- wer die auszubildendeAuszubildenderEin Auszubildender ist eine Person, die aufgrund eines Berufsausbildungsvertrags ausgebildet wird und berufliche Handlungsfähigkeit erwirbt.Im Lexikon öffnen → Person vor Ort betreut,
- wie Arbeitsschutz, Arbeitsmittel und organisatorische Regeln gesichert werden,
- wie Lernfortschritte dokumentiert und zurückgemeldet werden,
- wer die Verantwortung für den gesamten Ausbildungsverlauf behält.
Der betriebliche Ausbildungsplan führt die Abschnitte zu einem nachvollziehbaren Verlauf zusammen. Eine bloße Absicht, fehlende Inhalte später irgendwo nachzuholen, reicht dafür nicht.
Wie unterscheidet sich der Verbund von anderen Lösungen?
Bei der Verbundausbildung arbeiten mehrere Betriebe oder Rechtsträger für vereinbarte Ausbildungsabschnitte zusammen. Eine überbetriebliche Ausbildung findet dagegen typischerweise in einer Bildungsstätte statt, die ergänzende Inhalte für Auszubildende aus mehreren Betrieben vermittelt.
Bei einer Auftragsausbildung beauftragt ein Betrieb einen anderen Betrieb oder Bildungsträger mit einem abgegrenzten Teil. Die konkrete Vertrags- und Verantwortungsstruktur kann sich zwischen den Modellen unterscheiden. Für die Eignung zählt nicht nur der Name des Modells, sondern ob die fehlenden Inhalte und Verantwortlichkeiten verbindlich abgedeckt sind.
Welche Rolle spielt die zuständige Stelle?
Die zuständige StelleKammer und zuständige StelleDie zuständige Stelle überwacht und berät die Berufsausbildung, führt das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse und organisiert Prüfungen. IHK und HWK sind häufige, aber nicht die einzigen zuständigen Stellen.Im Lexikon öffnen → prüft und überwacht die Eignung der Ausbildungsstätte. Bevor ein Betrieb mit einer Verbundlösung plant, sollte er das Modell, die Partner und die betroffenen Ausbildungsabschnitte mit ihr abstimmen. Der BIBB-Rahmenplan ordnet die Prüfung solcher Ergänzungen dem ersten AEVO-Handlungsfeld zu.
Häufige Fragen
Wer schließt den Berufsausbildungsvertrag?
Das hängt von der konkreten Verbundform ab. In jedem Fall müssen die vertragliche Verantwortung, die einzelnen Ausbildungsabschnitte und die Verantwortung für die gesamte Ausbildungszeit eindeutig geregelt sein.
Macht ein Partnerbetrieb jede ungeeignete Ausbildungsstätte geeignet?
Nein. Der externe Abschnitt muss genau die fehlenden vorgeschriebenen Inhalte abdecken und verbindlich in den Ausbildungsverlauf eingebunden sein. Auch die übrigen Voraussetzungen müssen vorliegen.