Handlungsfeld 1 klärt, ob und warum ein Betrieb ausbilden kann. Du bewertest den Ausbildungsbedarf, ordnest die Lernorte im dualen System ein und prüfst die Eignung der AusbildungsstätteEignung der AusbildungsstätteEine Ausbildungsstätte ist geeignet, wenn ihre Art, Einrichtung und personellen Verhältnisse eine vollständige und geordnete Berufsausbildung ermöglichen.Im Lexikon öffnen → sowie des Ausbildungspersonals.
Die Übersicht der vier Handlungsfelder zeigt, wie diese Planung in Vorbereitung, Durchführung und Abschluss übergeht.
Worum geht es in Handlungsfeld 1?
Bevor eine Ausbildung beginnt, müssen Ausbildungsstätte und verantwortliche Personen geeignet sein. Der Betrieb prüft außerdem seinen Bedarf, den passenden Ausbildungsberuf und die Zusammenarbeit mit den weiteren Beteiligten.
Warum bildet ein Betrieb aus?
Betriebliche Ausbildung ist eine langfristige Personalentscheidung. Der Betrieb gewinnt Nachwuchskräfte, vermittelt betriebsspezifische Abläufe und kann die spätere Einarbeitung verkürzen. Dem stehen Ausbildungsvergütung, Arbeitszeit des Ausbildungspersonals sowie Kosten für Räume, Material und Organisation gegenüber.
In einer Prüfungsaufgabe reicht deshalb weder „Ausbildung ist immer günstig“ noch „Ausbildung lohnt sich nur bei sofortigem Personalbedarf“. Du wägest Bedarf, Kosten, Kapazität und langfristige Personalplanung für den konkreten Betrieb ab.
Die TechVista GmbH möchte erstmals Fachinformatikerinnen und Fachinformatiker ausbilden. Sie prüft zuerst, welche Fachkräfte sie langfristig benötigt, welche Inhalte sie selbst vermitteln kann und wer die Ausbildung verantwortlich übernimmt. Erst danach entscheidet sie über Beruf, Anzahl und Startzeitpunkt.
Pädagogische Eignung schützt Ausbildungsqualität
Der Prüfungsnachweis nach der AEVOAEVOAEVO steht für Ausbilder-Eignungsverordnung. Sie regelt, welche berufs- und arbeitspädagogischen Kompetenzen verantwortliche Ausbilderinnen und Ausbilder nachweisen müssen.Im Lexikon öffnen → war vom 1. August 2003 bis zum 31. Juli 2009 ausgesetzt. Betriebe mussten für neu beginnende Ausbildungsverhältnisse in diesem Zeitraum den gesonderten Nachweis nicht vorlegen. Die Anforderungen an persönliche und fachliche Eignung sowie die Aufsicht der zuständigen Stellen blieben jedoch bestehen.
Das BIBB untersuchte die Folgen im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Die Evaluation stützte sich unter anderem auf eine bundesweite Befragung von 15.000 Betrieben. Die Zahl zusätzlicher Ausbildungsplätze blieb nach der Auswertung deutlich hinter der damaligen politischen Erwartung zurück. Einen einfachen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang konnte die Studie nicht herstellen. Die Ergebnisse lieferten zugleich Hinweise auf Qualitätsprobleme und mehr Vertragslösungen in Betrieben ohne Personal mit AEVO-Qualifikation. Solche Zusammenhänge hängen auch von weiteren betrieblichen und persönlichen Faktoren ab. Die Studie ist deshalb ein Argument für qualifiziertes Ausbildungspersonal, aber kein Beweis dafür, dass der Nachweis allein eine gute Ausbildung garantiert.
Wie funktioniert das duale System?
Die Berufsausbildung verbindet mehrere Lernorte. Der Betrieb vermittelt vor allem berufliche Praxis. Die Berufsschule vermittelt berufsbezogene und allgemeinbildende Inhalte. In einigen Berufen ergänzen überbetriebliche Ausbildungsstätten die beiden Lernorte.
Verwechsle die Grundlagen nicht:
| Grundlage | Aufgabe |
|---|---|
| Ausbildungsordnung | Regelt den anerkannten Ausbildungsberuf bundesweit. |
| Ausbildungsrahmenplan | Gliedert die betrieblichen Ausbildungsinhalte sachlich und zeitlich. |
| Rahmenlehrplan | Ordnet den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule. |
| Betrieblicher Ausbildungsplan | Überträgt den Ausbildungsrahmenplan auf den konkreten Betrieb. |
Die konkrete Erstellung des betrieblichen Ausbildungsplans gehört vor allem zu Handlungsfeld 2. In Handlungsfeld 1 prüfst du zunächst, ob der Betrieb den Ausbildungsberuf grundsätzlich abdecken kann.
Welche Eignung muss vorliegen?
Das Berufsbildungsgesetz unterscheidet die Eignung der Ausbildungsstätte sowie die persönliche und fachliche EignungFachliche EignungFachliche Eignung verbindet die nötigen beruflichen mit den berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten für den jeweiligen Ausbildungsberuf.Im Lexikon öffnen → des Ausbildungspersonals.
So gehst du vor
- Ausbildungsstätte prüfen: Art und Einrichtung müssen zur Ausbildung passen. Die wesentlichen beruflichen Inhalte müssen vermittelbar sein.
- Persönliche Eignung prüfen: Verantwortliche Personen dürfen keine Gründe erfüllen, die sie nach dem Berufsbildungsgesetz ungeeignet machen.
- Fachliche Eignung prüfen: Die verantwortliche Person braucht berufliche sowie berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse und Fertigkeiten.
Kann ein Betrieb einzelne Inhalte nicht selbst vermitteln, kann eine Kooperation oder VerbundausbildungVerbundausbildungBei einer Verbundausbildung wirken mehrere Betriebe oder Rechtsträger zusammen und übernehmen vereinbarte Abschnitte einer Berufsausbildung.Im Lexikon öffnen → die Lücke schließen. Der Betrieb muss deshalb nicht jede besondere Maschine oder Abteilung selbst besitzen. Die vollständige Ausbildung muss aber insgesamt gesichert sein.
Beteiligte Stellen und betriebliche Rollen
Die zuständige Stelle überwacht die Berufsausbildung, berät Betriebe und führt das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. Je nach Beruf ist dies zum Beispiel eine Industrie- und Handelskammer oder eine Handwerkskammer.
Im Betrieb können außerdem Betriebsrat sowie Jugend- und Auszubildendenvertretung beteiligt sein. Nach § 98 Betriebsverfassungsgesetz wirkt der Betriebsrat bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen mit. Er kann der Bestellung einer mit der Ausbildung beauftragten Person widersprechen oder ihre Abberufung verlangen, wenn die persönliche oder fachliche Eignung fehlt.
Ausbildungsbeauftragte unterstützen in Fachabteilungen. Die Verantwortung bleibt bei der bestellten Ausbilderin oder dem bestellten Ausbilder. Fehlt die persönliche oder fachliche Eignung oder ist die Ausbildungsstätte nicht geeignet, kann die zuständige Stelle das Einstellen und Ausbilden nach § 33 Berufsbildungsgesetz untersagen. Bei behebbaren Mängeln setzt sie zuvor eine Frist zur Beseitigung.
Woran erkennst du Handlungsfeld 1 im Prüfungsfall?
Ein Fall gehört meist zu Handlungsfeld 1, wenn er eine dieser Fragen stellt:
Checkliste
- Soll und kann der Betrieb in diesem Beruf ausbilden?
- Ist die Ausbildungsstätte geeignet?
- Ist eine verantwortliche Person persönlich und fachlich geeignet?
- Welche Stelle überwacht oder berät den Betrieb?
- Wie arbeiten die Lernorte grundsätzlich zusammen?
- Welchen betrieblichen Nutzen und Aufwand hat die Ausbildung?
Typische Fehler
- Den AdA-Schein mit der gesamten fachlichen Eignung gleichsetzen.
- Ausbilder, Ausbildenden und Ausbildungsbeauftragte als dieselbe Rolle behandeln.
- Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan verwechseln.
- Annehmen, dass der Betrieb jeden Inhalt ohne Partner selbst vermitteln muss.
Häufige Fragen
Wer prüft die Eignung eines Ausbildungsbetriebs?
Die zuständige Stelle überwacht die Eignung der Ausbildungsstätte und des Ausbildungspersonals. Je nach Beruf ist dies zum Beispiel eine Industrie- und Handelskammer oder eine Handwerkskammer.
Darf ein Betrieb mit fehlenden Spezialbereichen ausbilden?
Das kann möglich sein, wenn fehlende Inhalte durch eine Kooperation, Verbundausbildung oder überbetriebliche Ausbildung vollständig vermittelt werden.
Was folgt nach der Eignungsprüfung?
Handlungsfeld 2 überträgt die Ausbildungsordnung in die betriebliche Planung und behandelt Auswahl, Vertrag, Eintragung und Zusammenarbeit der Lernorte.