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AEVO-Lexikon

Begriffe aus Ausbildereignung, Prüfung und betrieblicher Ausbildung kurz und verständlich erklärt.

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Einordnung

Was erklärt das AEVO-Lexikon?

Das Lexikon definiert Fachbegriffe aus der Ausbildereignung, der betrieblichen Ausbildung und der Prüfung.

Ein Lexikoneintrag beantwortet zuerst, was ein Begriff bedeutet. Danach zeigt er, wie du ihn in der Ausbildung oder Prüfung verwendest und welche ähnlich klingenden Begriffe du unterscheiden musst. Gesetzliche Aussagen stützen wir auf den amtlichen Wortlaut. Empfehlungen und Prüfungspraxis kennzeichnen wir getrennt davon.

Das Lexikon ersetzt keinen vollständigen Lernweg. Wenn du einen Zusammenhang Schritt für Schritt verstehen möchtest, nutze die Übersicht zur AEVO-Prüfung oder ordne den Stoff über die vier Handlungsfelder ein. Für die Auswahl und Durchführung einer Methode findest du ausführliche Profile unter Ausbildungsmethoden.

Häufige Fragen

Welche Begriffe stehen im AEVO-Lexikon?

Das Verzeichnis zeigt nur fachlich geprüfte und veröffentlichte Begriffe. Weitere Einträge kommen hinzu, sobald Quellen, Abgrenzungen und interne Links redaktionell geprüft sind.

Warum sind manche Begriffe mit einem ausführlichen Ratgeber verknüpft?

Ein Lexikoneintrag definiert einen Begriff. Eine konkrete Entscheidung oder Handlung braucht häufig mehr Kontext. In diesem Fall führt das Portal zu einem ausführlichen Ratgeber oder Methodenprofil.

Sind die Begriffe bundesweit einheitlich?

Gesetze und Verordnungen verwenden bundesweit festgelegte Begriffe. Zuständige Stellen können Abläufe und Formulare unterschiedlich benennen. Der jeweilige Eintrag kennzeichnet solche Unterschiede.

Quellen

  1. Ausbilder-Eignungsverordnung

    Bundesministerium der Justiz · geprüft am 01.09.2026

  2. Berufsbildungsgesetz

    Bundesministerium der Justiz · geprüft am 01.09.2026

  3. Rahmenplan der Ausbilder-Eignungsverordnung 2023

    Bundesinstitut für Berufsbildung · geprüft am 01.09.2026