AEVO-Lexikon

Lernberatung

Lernberatung ist ein strukturiertes Gespräch, in dem Ausbildungsperson und auszubildende Person einen Lernbedarf klären und passende, überprüfbare Unterstützung vereinbaren.

Auch genannt
Lernberatungsgespräch, Lernbedarfsgespräch, Lernbegleitung

Lernberatung ist ein strukturiertes Gespräch über einen konkreten Lernbedarf. Die Ausbildungsperson und die auszubildendeAuszubildenderEin Auszubildender ist eine Person, die aufgrund eines Berufsausbildungsvertrags ausgebildet wird und berufliche Handlungsfähigkeit erwirbt.Im Lexikon öffnen → Person klären, was schon gelingt, wodurch der nächste Lernschritt erschwert wird und welche Unterstützung sie erproben wollen. Das Ergebnis ist eine nachvollziehbare Vereinbarung, kein pauschales Urteil über die Person.

Was gehört zu einer Lernberatung?

Eine Lernberatung beginnt mit beobachtbaren Situationen. Statt “Du bist unkonzentriert” ist eine konkrete Beschreibung hilfreicher: “Bei den letzten drei Umrechnungen hast du den Rechenweg nach dem ersten Schritt abgebrochen.” Danach schildert die auszubildende Person ihre Sicht.

Gemeinsam werden Lernvoraussetzungen und mögliche Ursachen geprüft. Dazu gehören Vorwissen, LernzielLernzieleLernziele beschreiben, was eine lernende Person nach einem Lernprozess kann. Sie lassen sich nach Konkretisierungsgrad und Lernbereich ordnen.Im Lexikon öffnen →, Methode, verfügbare Zeit und äußere Belastungen. Erst auf dieser Grundlage wird eine Hilfe ausgewählt. Der BIBB-Rahmenplan nennt zum Beispiel erreichbare Lernziele, Motivationsförderung, Eigeninitiative und den Aufbau von Selbstvertrauen.

Eine einfache Gesprächsfolge besteht aus vier Schritten:

  1. Beschreibe die beobachtete Lernsituation ohne Bewertung.
  2. Frage nach der Sicht und dem Bedarf der auszubildenden Person.
  3. Vereinbart ein erreichbares Lernziel und eine konkrete Unterstützung.
  4. Legt fest, wann ihr den Fortschritt gemeinsam prüft.
Eine überprüfbare Vereinbarung treffen

Amir möchte Rezeptmengen selbstständig umrechnen. Er und seine Ausbildungsperson vereinbaren zwei Übungen mit steigender Schwierigkeit und eine kurze Rückmeldung am Ende der Woche. Bei diesem Termin prüfen sie nicht nur das Ergebnis, sondern auch, ob der gewählte Rechenweg verständlich geworden ist.

Lernberatung ist keine Therapie

Die Ausbildungsperson berät zu Lernen und Ausbildung. Sie stellt keine medizinische oder psychologische Diagnose. Deuten Beobachtungen auf gesundheitliche, psychische oder kognitive Belastungen hin, braucht es geeignete Fachstellen. Die Beratung kann dann helfen, betriebliche Unterstützung und externe Angebote zu koordinieren.

Eine Lernberatung ist auch nicht dasselbe wie ein allgemeines BeurteilungsgesprächBeurteilungsgesprächEin Beurteilungsgespräch ordnet beobachtete Leistungen anhand vorher bekannter Kriterien ein und vereinbart konkrete Schritte für die weitere Ausbildung.Im Lexikon öffnen →. Eine Beurteilung bewertet Leistung anhand festgelegter Kriterien. Die Lernberatung richtet den Blick auf den nächsten Lernschritt und die Bedingungen, unter denen er gelingen kann.

Wann sind weitere Hilfen sinnvoll?

Wenn die vereinbarte Unterstützung nicht ausreicht, wird der Lernbedarf erneut geprüft. Der Rahmenplan nennt externe Förderangebote der Agentur für Arbeit, von Jugendberufsagenturen und zuständigen Stellen. Je nach Situation können außerdem Teilzeitausbildung oder eine Verlängerung der Ausbildungsdauer zu prüfen sein. Die Lernschwierigkeiten erläutern, welche Beobachtungen und Ursachen dabei unterschieden werden sollten.

Häufige Fragen

Wer gibt in der Lernberatung die Lösung vor?

Die Ausbildungsperson bringt fachliche Einschätzung und mögliche Hilfen ein. Die Sicht der auszubildenden Person gehört aber in die Entscheidung, damit Ziel und Unterstützung zum tatsächlichen Lernbedarf passen.

Woran erkennt ihr, ob die Beratung geholfen hat?

Legt vorher ein beobachtbares Lernziel und einen Prüftermin fest. Dann könnt ihr feststellen, was besser gelingt und ob die Unterstützung fortgesetzt oder verändert werden sollte.

Quellen

  1. Rahmenplan der Ausbilder-Eignungsverordnung 2023

    Bundesinstitut für Berufsbildung · geprüft am 01.09.2026