AEVO-Lexikon

Prüfungsausschuss

Ein Prüfungsausschuss nimmt Prüfungsleistungen ab, bewertet sie und entscheidet über das Bestehen. Die zuständige Stelle errichtet und beruft den Ausschuss.

Auch genannt
Prüfungskommission, Prüfergremium, Prüfungsausschüsse

Ein Prüfungsausschuss nimmt Prüfungsleistungen ab, bewertet sie und entscheidet über das Bestehen einer Prüfung. Die zuständige StelleKammer und zuständige StelleDie zuständige Stelle überwacht und berät die Berufsausbildung, führt das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse und organisiert Prüfungen. IHK und HWK sind häufige, aber nicht die einzigen zuständigen Stellen.Im Lexikon öffnen → errichtet den Ausschuss und beruft seine Mitglieder. Bei einer AEVO-Prüfung ist das zum Beispiel eine Industrie- und Handelskammer oder eine Handwerkskammer.

Welche Aufgabe hat der Prüfungsausschuss in der AEVO-Prüfung?

§ 4 Absatz 5 der Ausbilder-EignungsverordnungAEVOAEVO steht für Ausbilder-Eignungsverordnung. Sie regelt, welche berufs- und arbeitspädagogischen Kompetenzen verantwortliche Ausbilderinnen und Ausbilder nachweisen müssen.Im Lexikon öffnen → verpflichtet die zuständige Stelle, für die Prüfung einen Ausschuss zu errichten. Der Ausschuss bewertet den schriftlichen und den praktischen Prüfungsteil. Im praktischen Teil beobachtet er die Präsentation oder Durchführung einer Ausbildungssituation und führt anschließend das Fachgespräch.

Im Fachgespräch der praktischen AEVO-Prüfung geht es nicht nur um eine vorbereitete Antwort. Der Ausschuss prüft, ob du die Auswahl und Gestaltung deiner AusbildungssituationAusbildungssituationEine Ausbildungssituation ist ein begrenzter berufstypischer Lernanlass, in dem eine lernende Person ein konkretes Ausbildungsziel erreichen soll.Im Lexikon öffnen → berufs- und arbeitspädagogisch erläutern kannst. Dazu kann er an Entscheidungen, Beobachtungen oder Alternativen aus deiner Präsentation oder Durchführung anknüpfen.

Wer gehört dem Prüfungsausschuss an?

Für die AEVO-Prüfung gelten die Regeln der §§ 40 bis 42 Berufsbildungsgesetz entsprechend. Danach besteht ein Prüfungsausschuss aus mindestens drei sachkundigen und für das Prüfungswesen geeigneten Mitgliedern. Vertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehören ihm in gleicher Zahl an. Hinzu kommt mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule.

Der Ausschuss entscheidet nicht nach dem Eindruck einer einzelnen Person. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder und zwei Drittel seiner Mitglieder mitwirken. Beschlüsse fasst er grundsätzlich mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Prüfungsausschuss oder Prüferdelegation?

Eine zuständige Stelle kann bestimmte Prüfungsleistungen auf eine Prüferdelegation übertragen. Eine solche Delegation nimmt die zugewiesene Leistung ab und bewertet sie abschließend. Der Prüfungsausschuss bleibt das gesetzlich vorgesehene Gremium für die Gesamtentscheidungen über Noten sowie Bestehen oder Nichtbestehen.

Häufige Fragen

Entscheidet ein einzelner Prüfer über das Bestehen?

Nein. Die gesetzlich vorgesehenen Entscheidungen trifft der beschlussfähige Prüfungsausschuss. Einzelne Leistungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen durch eine Prüferdelegation oder mehrere Prüfende bewertet werden.

Muss ich alle Mitglieder im Fachgespräch gleich häufig ansehen?

Nein. Sprich ruhig zum gesamten Ausschuss und wende dich der fragenden Person zu. Entscheidend sind deine fachliche Begründung und eine verständliche Gesprächsführung.

Quellen

  1. Ausbilder-Eignungsverordnung

    Bundesministerium der Justiz · geprüft am 01.09.2026

  2. Berufsbildungsgesetz

    Bundesministerium der Justiz · geprüft am 01.09.2026