AEVO-Lexikon

Lernortkooperation

Lernortkooperation ist die inhaltliche und organisatorische Zusammenarbeit von Betrieb, Berufsschule und weiteren Partnern der Ausbildung.

Auch genannt
Kooperation der Lernorte, Lernortekooperation

Lernortkooperation ist die inhaltliche und organisatorische Zusammenarbeit der an einer Berufsausbildung beteiligten Lernorte. Dazu gehören vor allem Ausbildungsbetrieb und Berufsschule. Je nach Ausbildung wirken auch überbetriebliche Bildungsstätten, Verbundpartner oder weitere Einrichtungen mit.

Was wird bei der Lernortkooperation abgestimmt?

Die Partner müssen nicht jeden Lernschritt gemeinsam planen. Sie sollten sich dort abstimmen, wo Ziele, Inhalte, Zeitpunkte oder Unterstützungsbedarf voneinander abhängen. Typische Fragen sind:

  • Welche fachlichen Grundlagen wurden in der Berufsschule bereits behandelt?
  • Wann kann der Betrieb eine passende praktische Aufgabe anbieten?
  • Welche Inhalte vermittelt ein externer Partner?
  • Wo entstehen Lücken, Überschneidungen oder zeitliche Konflikte?
  • Welche Informationen dürfen die Beteiligten austauschen?

Lernortkooperation braucht klare Ansprechpartner und einen konkreten Anlass. Ein allgemeiner Kontakt ohne gemeinsame Entscheidung verbessert die Ausbildung noch nicht.

Abstimmung statt Wiederholung

Emres Berufsschule behandelt die Berechnung von Teigmengen zwei Wochen später als ursprünglich geplant. Der Ausbilder im BäckerHaus erfährt davon und verschiebt eine anspruchsvolle betriebliche Lernaufgabe. Bis dahin übt Emre die notwendigen Grundlagen an kleineren Rezepten. Schule und Betrieb erfüllen weiter ihre eigenen Aufgaben, stimmen aber die Reihenfolge sinnvoll ab.

Warum gehört sie zur Ausbildungsplanung?

Der betriebliche Ausbildungsplan muss Berufsschulzeiten und weitere Lernorte berücksichtigen. Der BIBB-Rahmenplan ordnet die Ermittlung des Kooperationsbedarfs und die Abstimmung mit Partnern Handlungsfeld 2 zu.

Fehlen dem Betrieb bestimmte Einrichtungen oder Arbeitsprozesse, kann eine Kooperation außerdem die Eignung der Ausbildungsstätte sichern. Die fehlenden Inhalte müssen dann durch Maßnahmen außerhalb des Betriebs vollständig vermittelt werden.

Wer trägt welche Verantwortung?

Die Lernorte arbeiten zusammen, behalten aber ihre jeweiligen Aufgaben. Der Betrieb bleibt für die ordnungsgemäße betriebliche Ausbildung verantwortlich. Die Berufsschule gestaltet ihren Unterricht nach dem geltenden Rahmenlehrplan beziehungsweise dem Lehrplan des Landes. Ein externer Partner übernimmt nur die vereinbarten Ausbildungsanteile.

Für personenbezogene Informationen gilt: Teile nur Daten, die für die konkrete Zusammenarbeit erforderlich und rechtlich zulässig sind. Eine pädagogisch sinnvolle Abstimmung hebt Datenschutz und betriebliche Zuständigkeiten nicht auf.

Häufige Fragen

Ist ein regelmäßiger Kontakt zur Berufsschule vorgeschrieben?

Der BIBB-Rahmenplan verlangt, den Kooperationsbedarf zu ermitteln und die Lernortkooperation sicherzustellen. Form und Häufigkeit richten sich nach dem konkreten Bedarf und den beteiligten Partnern.

Kann eine überbetriebliche Bildungsstätte Teil der Lernortkooperation sein?

Ja. Sie kann vereinbarte Inhalte vermitteln, die im Ausbildungsbetrieb nicht oder nicht vollständig abgedeckt werden können.

Quellen

  1. Rahmenplan der Ausbilder-Eignungsverordnung 2023

    Bundesinstitut für Berufsbildung · geprüft am 01.09.2026

  2. Berufsbildungsgesetz

    Bundesministerium der Justiz · geprüft am 01.09.2026

  3. Handreichung für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen

    Kultusministerkonferenz · geprüft am 01.09.2026