AEVO-Lexikon

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung ermittelt während der Berufsausbildung den Ausbildungsstand. Ihr Ergebnis fließt nicht in die Abschlussnote ein; bei einer gestreckten Abschlussprüfung entfällt sie.

Auch genannt
Zwischenprüfungen

Eine Zwischenprüfung stellt während der Ausbildung fest, welchen Stand die auszubildendeAuszubildenderEin Auszubildender ist eine Person, die aufgrund eines Berufsausbildungsvertrags ausgebildet wird und berufliche Handlungsfähigkeit erwirbt.Im Lexikon öffnen → Person erreicht hat. Zeitpunkt, Inhalt und Verfahren ergeben sich aus der Ausbildungsordnung. Betrieb und Auszubildende können das Ergebnis nutzen, um die weitere Ausbildung gezielt anzupassen.

Standortbestimmung ohne Abschlussnote

Die klassische Zwischenprüfung wird nicht bestanden oder nicht bestanden. Ihr Ergebnis zählt nicht zur Abschlussnote. Die Teilnahme ist im Regelfall eine Voraussetzung für die spätere Zulassung zur AbschlussprüfungAbschlussprüfungDie Abschlussprüfung stellt am Ende einer anerkannten Berufsausbildung fest, ob die berufliche Handlungsfähigkeit erworben wurde. Grundlage sind BBiG und Ausbildungsordnung.Im Lexikon öffnen →.

Ein schwaches Ergebnis sollte trotzdem nicht folgenlos bleiben. Die Ausbildungsperson prüft, welche Inhalte oder Handlungen noch unsicher sind, und passt Ausbildungsplan, Übung und Unterstützung an.

Ergebnis für die weitere Ausbildung nutzen

Ben erreicht bei Aufgaben zur Qualitätssicherung einen niedrigen Wert. TechVista plant daraufhin zusätzliche betriebliche Lernaufträge und prüft den Fortschritt erneut. Das Ergebnis dient der Förderung, nicht einer vorgezogenen Abschlussnote.

Abgrenzung zur gestreckten Abschlussprüfung

Sieht die AusbildungsordnungAusbildungsordnungEine Ausbildungsordnung ist die bundesweit geltende Rechtsverordnung für einen anerkannten Ausbildungsberuf. Sie regelt Berufsbezeichnung, Dauer, Berufsbild, Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen.Im Lexikon öffnen → eine gestreckte Abschlussprüfung vor, entfällt die Zwischenprüfung. Teil 1 übernimmt zwar einen frühen Prüfungszeitpunkt, wird aber bewertet und fließt in das Gesamtergebnis ein.

FrageZwischenprüfungTeil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Zählt das Ergebnis?nicht zur Abschlussnoteja, nach Ausbildungsordnung
Gibt es eine gesonderte Zwischenprüfung?janein
HauptaufgabeAusbildungsstand feststellenTeil der beruflichen Handlungsfähigkeit abschließend bewerten

Häufige Fragen

Muss eine Zwischenprüfung bestanden werden?

Nein. Eine klassische Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstands und kennt keine Bestehensentscheidung.

Wer legt Inhalt und Zeitpunkt fest?

Die Prüfungsbestimmungen der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs bestimmen Inhalt, Zeitpunkt und weitere Vorgaben.

Quellen

  1. Berufsbildungsgesetz

    Bundesministerium der Justiz · geprüft am 01.09.2026

  2. Prüfungsstrukturen

    Bundesinstitut für Berufsbildung · geprüft am 02.09.2026