- Zwischenprüfungen
Eine Zwischenprüfung stellt während der Ausbildung fest, welchen Stand die auszubildendeAuszubildenderEin Auszubildender ist eine Person, die aufgrund eines Berufsausbildungsvertrags ausgebildet wird und berufliche Handlungsfähigkeit erwirbt.Im Lexikon öffnen → Person erreicht hat. Zeitpunkt, Inhalt und Verfahren ergeben sich aus der Ausbildungsordnung. Betrieb und Auszubildende können das Ergebnis nutzen, um die weitere Ausbildung gezielt anzupassen.
Standortbestimmung ohne Abschlussnote
Die klassische Zwischenprüfung wird nicht bestanden oder nicht bestanden. Ihr Ergebnis zählt nicht zur Abschlussnote. Die Teilnahme ist im Regelfall eine Voraussetzung für die spätere Zulassung zur AbschlussprüfungAbschlussprüfungDie Abschlussprüfung stellt am Ende einer anerkannten Berufsausbildung fest, ob die berufliche Handlungsfähigkeit erworben wurde. Grundlage sind BBiG und Ausbildungsordnung.Im Lexikon öffnen →.
Ein schwaches Ergebnis sollte trotzdem nicht folgenlos bleiben. Die Ausbildungsperson prüft, welche Inhalte oder Handlungen noch unsicher sind, und passt Ausbildungsplan, Übung und Unterstützung an.
Ben erreicht bei Aufgaben zur Qualitätssicherung einen niedrigen Wert. TechVista plant daraufhin zusätzliche betriebliche Lernaufträge und prüft den Fortschritt erneut. Das Ergebnis dient der Förderung, nicht einer vorgezogenen Abschlussnote.
Abgrenzung zur gestreckten Abschlussprüfung
Sieht die AusbildungsordnungAusbildungsordnungEine Ausbildungsordnung ist die bundesweit geltende Rechtsverordnung für einen anerkannten Ausbildungsberuf. Sie regelt Berufsbezeichnung, Dauer, Berufsbild, Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen.Im Lexikon öffnen → eine gestreckte Abschlussprüfung vor, entfällt die Zwischenprüfung. Teil 1 übernimmt zwar einen frühen Prüfungszeitpunkt, wird aber bewertet und fließt in das Gesamtergebnis ein.
| Frage | Zwischenprüfung | Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung |
|---|---|---|
| Zählt das Ergebnis? | nicht zur Abschlussnote | ja, nach Ausbildungsordnung |
| Gibt es eine gesonderte Zwischenprüfung? | ja | nein |
| Hauptaufgabe | Ausbildungsstand feststellen | Teil der beruflichen Handlungsfähigkeit abschließend bewerten |
Häufige Fragen
Muss eine Zwischenprüfung bestanden werden?
Nein. Eine klassische Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstands und kennt keine Bestehensentscheidung.
Wer legt Inhalt und Zeitpunkt fest?
Die Prüfungsbestimmungen der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs bestimmen Inhalt, Zeitpunkt und weitere Vorgaben.