AEVO-Lexikon

Ausbildungsordnung

Eine Ausbildungsordnung ist die bundesweit geltende Rechtsverordnung für einen anerkannten Ausbildungsberuf. Sie regelt Berufsbezeichnung, Dauer, Berufsbild, Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen.

Auch genannt
Ausbildungsverordnung, Ausbildungsordnungen

Die Ausbildungsordnung legt den verbindlichen Rahmen für einen anerkannten Ausbildungsberuf fest. Sie gilt bundesweit. Ausbildungsbetriebe nutzen sie als Ausgangspunkt für die Planung, Berufsschulen arbeiten parallel mit dem jeweiligen RahmenlehrplanRahmenlehrplanDer Rahmenlehrplan beschreibt den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule für einen anerkannten Ausbildungsberuf.Im Lexikon öffnen →.

Was steht in einer Ausbildungsordnung?

§ 5 Berufsbildungsgesetz nennt fünf Mindestbestandteile:

  1. die Bezeichnung des anerkannten Ausbildungsberufs,
  2. die Ausbildungsdauer,
  3. das Ausbildungsberufsbild mit den mindestens zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten,
  4. den Ausbildungsrahmenplan als Anleitung für die sachliche und zeitliche Gliederung und
  5. die Prüfungsanforderungen.

Eine konkrete Ausbildungsordnung kann weitere Gestaltungsmöglichkeiten enthalten. Dazu gehören je nach Beruf zum Beispiel Fachrichtungen, Schwerpunkte, Wahlqualifikationen, Zusatzqualifikationen oder eine gestreckte AbschlussprüfungGestreckte AbschlussprüfungDie gestreckte Abschlussprüfung ist eine Abschlussprüfung in zwei zeitlich getrennten und bewerteten Teilen. Teil 1 ersetzt die Zwischenprüfung und fließt in das Gesamtergebnis ein.Im Lexikon öffnen →. Welche dieser Möglichkeiten gelten, steht in der Ordnung des jeweiligen Berufs.

Wie nutzt ein Betrieb die Ausbildungsordnung?

Der Betrieb prüft zuerst, ob der Ausbildungsberuf zu seinen Arbeits- und Geschäftsprozessen passt. Danach wertet er den enthaltenen Ausbildungsrahmenplan aus. Aus diesen Vorgaben entwickelt er seinen betrieblichen Ausbildungsplan.

Die Ausbildungsordnung schreibt damit das Ausbildungsziel und die Mindestinhalte vor. Sie legt aber nicht fest, dass jeder Betrieb dieselben Abteilungen in derselben Kalenderwoche durchläuft. Diese betriebliche Umsetzung plant der Ausbildungsbetrieb selbst. Fehlende Inhalte kann er zum Beispiel mit einem Kooperationsbetrieb oder einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte abdecken.

Aus der Ordnung wird betriebliche Planung

Die TechVista GmbH möchte Fachinformatikerinnen und Fachinformatiker ausbilden. Sie prüft in der Ausbildungsordnung, welche Kompetenzen der gewählten Fachrichtung verbindlich sind. Anschließend ordnet sie diese Inhalte ihren Teams, Projekten und externen Lernorten zu.

Was ist keine Ausbildungsordnung?

Mehrere ähnlich klingende Unterlagen haben andere Aufgaben:

UnterlageAufgabe
Ausbildungsordnungregelt den anerkannten Ausbildungsberuf bundesweit
Ausbildungsrahmenplangliedert als Teil der Ausbildungsordnung die betrieblichen Inhalte sachlich und zeitlich
betrieblicher Ausbildungsplanüberträgt die Vorgaben auf einen einzelnen Ausbildungsbetrieb
Rahmenlehrplanordnet den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule
AEVO-Rahmenplanstrukturiert die Vorbereitung von Ausbilderinnen und Ausbildern auf ihre berufs- und arbeitspädagogischen Aufgaben

Der Ausbildungsrahmenplan eines Berufs ist daher nicht der Rahmenplan zur Ausbilder-EignungsverordnungAEVOAEVO steht für Ausbilder-Eignungsverordnung. Sie regelt, welche berufs- und arbeitspädagogischen Kompetenzen verantwortliche Ausbilderinnen und Ausbilder nachweisen müssen.Im Lexikon öffnen →. Beide Dokumente verwenden das Wort „Rahmenplan“, betreffen aber unterschiedliche Ziele und Zielgruppen.

Warum ist der Begriff für die AEVO wichtig?

In Handlungsfeld 1 wählst du einen passenden Ausbildungsberuf und ordnest die Funktion der Ausbildungsordnung ein. In Handlungsfeld 2 leitest du daraus die konkrete betriebliche Planung ab. Der Guide zu Handlungsfeld 2: Ausbildung vorbereiten zeigt diese Ableitung im Zusammenhang.

Häufige Fragen

Gilt eine Ausbildungsordnung nur für einen einzelnen Betrieb?

Nein. Sie gilt bundesweit für den jeweiligen anerkannten Ausbildungsberuf. Erst der betriebliche Ausbildungsplan passt die Vorgaben an einen konkreten Betrieb an.

Ist der Ausbildungsrahmenplan ein eigenes Gesetz?

Nein. Er ist ein Bestandteil der Ausbildungsordnung und dient als Anleitung für die sachliche und zeitliche Gliederung der betrieblichen Inhalte.

Quellen

  1. Berufsbildungsgesetz

    Bundesministerium der Justiz · geprüft am 01.09.2026

  2. Rahmenplan der Ausbilder-Eignungsverordnung 2023

    Bundesinstitut für Berufsbildung · geprüft am 01.09.2026