- Abschlussprüfungen, Gesellenprüfung
Durch die Abschlussprüfung weisen AuszubildendeAuszubildenderEin Auszubildender ist eine Person, die aufgrund eines Berufsausbildungsvertrags ausgebildet wird und berufliche Handlungsfähigkeit erwirbt.Im Lexikon öffnen → nach, dass sie die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrschen, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen und mit dem wesentlichen Berufsschulstoff vertraut sind. Die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs bestimmt Prüfungsbereiche, Instrumente, Zeiten, Gewichtung und Bestehensregeln.
Voraussetzungen für die reguläre Zulassung
Nach § 43 BBiG setzt die Zulassung im Regelfall voraus, dass die Ausbildungsdauer zurückgelegt wurde oder spätestens zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet. Außerdem müssen Auszubildende an vorgeschriebenen ZwischenprüfungenZwischenprüfungDie Zwischenprüfung ermittelt während der Berufsausbildung den Ausbildungsstand. Ihr Ergebnis fließt nicht in die Abschlussnote ein; bei einer gestreckten Abschlussprüfung entfällt sie.Im Lexikon öffnen → teilgenommen und einen Ausbildungsnachweis geführt haben. Das Berufsausbildungsverhältnis muss in das Verzeichnis eingetragen sein oder aus einem unverschuldeten Grund nicht eingetragen sein.
Die Teilnahme an einer Zwischenprüfung ist etwas anderes als ihr Bestehen. Eine klassische Zwischenprüfung besitzt keine eigene Bestehensentscheidung.
Durchführung und Ergebnis
Die zuständige StelleKammer und zuständige StelleDie zuständige Stelle überwacht und berät die Berufsausbildung, führt das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse und organisiert Prüfungen. IHK und HWK sind häufige, aber nicht die einzigen zuständigen Stellen.Im Lexikon öffnen → organisiert die Prüfung nach Ausbildungsordnung und Prüfungsordnung. Im Handwerk heißt die entsprechende Prüfung regelmäßig Gesellenprüfung. Für Auszubildende ist die Abschlussprüfung gebührenfrei.
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Auf Verlangen der auszubildenden Person verlängert sich das BerufsausbildungsverhältnisBerufsausbildungsverhältnisDas Berufsausbildungsverhältnis ist die rechtliche Beziehung zwischen Ausbildenden und Auszubildenden, die durch einen Berufsausbildungsvertrag entsteht.Im Lexikon öffnen → bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
Bei einer gestreckten Abschlussprüfung zählen zwei zeitlich getrennte Teile zum Gesamtergebnis. Der Guide zu Handlungsfeld 4 zeigt die Aufgaben der Ausbildungsperson vor und nach dem Termin.
Teil 1 einer gestreckten Abschlussprüfung kann grundsätzlich nicht für sich allein wiederholt werden. Ob die Gesamtprüfung bestanden ist und welche Prüfungsbereiche bei einer Wiederholung erneut abgelegt werden, richtet sich nach der Ausbildungsordnung und der Prüfungsordnung.
Häufige Fragen
Wie oft kann die berufliche Abschlussprüfung wiederholt werden?
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann nach § 37 BBiG zweimal wiederholt werden.
Muss die Zwischenprüfung bestanden sein?
Nein. Bei einer klassischen Zwischenprüfung ist für die reguläre Zulassung die Teilnahme erforderlich, nicht ein Bestehen.