AEVO-Lexikon

Ausbildungsbeauftragter

Ein Ausbildungsbeauftragter vermittelt abgegrenzte Ausbildungsinhalte im Arbeitsbereich und handelt dabei unter der Verantwortung des bestellten Ausbilders.

Auch genannt
Ausbildungsbeauftragte, ausbildende Fachkraft, mitwirkende Fachkraft

Ein Ausbildungsbeauftragter ist eine Fachkraft, die in einem abgegrenzten Arbeitsbereich an der Berufsausbildung mitwirkt. Sie vermittelt dort passende Ausbildungsinhalte und begleitet die auszubildendeAuszubildenderEin Auszubildender ist eine Person, die aufgrund eines Berufsausbildungsvertrags ausgebildet wird und berufliche Handlungsfähigkeit erwirbt.Im Lexikon öffnen → Person. Die Verantwortung für die gesamte Ausbildung bleibt beim bestellten Ausbilder.

Welche Voraussetzungen gelten?

Das Berufsbildungsgesetz spricht in § 28 Absatz 3 von Personen, die unter Verantwortung des Ausbilders bei der Berufsausbildung mitwirken. Im Betrieb werden sie häufig Ausbildungsbeauftragte oder ausbildende Fachkräfte genannt.

Die mitwirkende Person muss persönlich geeignetPersönliche EignungPersönliche Eignung bedeutet, dass keine Umstände vorliegen, die eine verantwortliche Einstellung oder Ausbildung von Auszubildenden ausschließen.Im Lexikon öffnen → sein. Sie muss außerdem die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, die sie für ihre konkreten Ausbildungsinhalte braucht. Sie muss nicht für den gesamten Ausbildungsberuf die besonderen Voraussetzungen eines verantwortlichen Ausbilders erfüllen.

Welche Aufgaben kann ein Ausbildungsbeauftragter übernehmen?

Typische Aufgaben sind:

  • einen Arbeitsbereich und seine Regeln erklären,
  • konkrete Lern- und Arbeitsaufträge begleiten,
  • sichere Arbeitsausführung beobachten,
  • Rückmeldung zum Lernfortschritt geben,
  • Beobachtungen mit dem verantwortlichen Ausbilder abstimmen.
Ausbildung in einer Fachabteilung

Marie arbeitet für vier Wochen im Einkauf der Contora GmbH. Eine Ausbildungsbeauftragte zeigt ihr das betriebliche Bestellverfahren, begleitet passende Arbeitsaufträge und gibt Rückmeldung. Der verantwortliche Ausbilder hat LernzieleLernzieleLernziele beschreiben, was eine lernende Person nach einem Lernprozess kann. Sie lassen sich nach Konkretisierungsgrad und Lernbereich ordnen.Im Lexikon öffnen → und Zuständigkeiten vorher abgestimmt und prüft, ob der Einsatz zum betrieblichen Ausbildungsplan passt.

Was darf nicht unklar bleiben?

Der Betrieb muss Aufgaben, Entscheidungswege und Rückmeldungen verbindlich abstimmen. Eine bloße Aussage wie „Die Abteilung kümmert sich“ reicht nicht. Die Fachkraft muss wissen, welche Inhalte sie vermittelt, welchen Lernstand die Person hat und wann sie den Ausbilder einbezieht.

Der Ausbildungsbeauftragte ersetzt den Ausbilder nicht. Er sollte deshalb keine alleinige Verantwortung für Ausbildungsplanung, Gesamtfortschritt oder gesetzliche Eignung übernehmen. Umgekehrt darf der Ausbilder die tägliche Begleitung nicht unkoordiniert auf wechselnde Fachkräfte verteilen.

Woran erkennst du die Rolle im Prüfungsfall?

Geht es um die Betreuung in einer bestimmten Abteilung, an einer Maschine oder in einem einzelnen Fachgebiet, ist häufig eine ausbildende Fachkraft gemeint. Geht es um den gesamten Ausbildungsplan, die verantwortliche Durchführung oder die Eignung des Ausbildungspersonals, ist der bestellte Ausbilder gefragt.

Häufige Fragen

Braucht jeder Ausbildungsbeauftragte einen AEVO-Nachweis?

Das BBiG verlangt für mitwirkende Personen nicht die vollständigen besonderen Voraussetzungen des § 30. Sie müssen persönlich geeignet sein und die notwendigen beruflichen Fähigkeiten für ihre konkreten Inhalte besitzen.

Wer kontrolliert den gesamten Lernfortschritt?

Der verantwortliche Ausbilder muss den Gesamtverlauf im Blick behalten. Ausbildungsbeauftragte liefern dafür Beobachtungen und Rückmeldungen aus ihrem Arbeitsbereich.

Quellen

  1. Berufsbildungsgesetz

    Bundesministerium der Justiz · geprüft am 01.09.2026

  2. Rahmenplan der Ausbilder-Eignungsverordnung 2023

    Bundesinstitut für Berufsbildung · geprüft am 01.09.2026