AEVO-Lexikon

Ausbilder

Ein Ausbilder ist die persönlich und fachlich geeignete Person, die eine Berufsausbildung im Betrieb unmittelbar und verantwortlich durchführt.

Auch genannt
Ausbilderin, verantwortlicher Ausbilder, verantwortliche Ausbilderin

Ein Ausbilder ist die Person, die eine Berufsausbildung im Betrieb unmittelbar und verantwortlich durchführt. Sie plant die Ausbildung, begleitet die lernende Person, vermittelt Ausbildungsinhalte und kontrolliert den Lernfortschritt. Dafür muss sie persönlich und fachlich geeignetFachliche EignungFachliche Eignung verbindet die nötigen beruflichen mit den berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten für den jeweiligen Ausbildungsberuf.Im Lexikon öffnen → sein.

Welche Verantwortung trägt der Ausbilder?

Der Ausbilder sorgt dafür, dass die vorgesehene berufliche Handlungsfähigkeit erreicht werden kann. Seine Verantwortung umfasst nicht nur einzelne UnterweisungenUnterweisungEine Unterweisung ist eine geplante Ausbildungssituation, in der eine lernende Person eine berufliche Handlung, Erkenntnis oder Verhaltensweise entwickelt und erprobt.Im Lexikon öffnen →. Er behält den gesamten Ausbildungsverlauf im Blick, stimmt Lernorte und Beteiligte ab und greift ein, wenn das Ausbildungsziel gefährdet ist.

Nach § 28 Berufsbildungsgesetz muss ein bestellter Ausbilder die Ausbildungsinhalte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang vermitteln. Er darf Fachkräfte einbinden. Die Gesamtverantwortung kann er dadurch aber nicht an eine ausbildungsbeauftragte Person abgeben.

Verantwortung trotz Unterstützung

Bei der Contora GmbH begleitet eine Fachkraft Marie während eines Einsatzes im Einkauf. Der verantwortliche Ausbilder stimmt das LernzielLernzieleLernziele beschreiben, was eine lernende Person nach einem Lernprozess kann. Sie lassen sich nach Konkretisierungsgrad und Lernbereich ordnen.Im Lexikon öffnen → und die Aufgaben mit der Fachkraft ab. Er prüft Maries Lernfortschritt und passt den Ausbildungsplan an, wenn wichtige Inhalte fehlen.

Welche Eignung braucht ein Ausbilder?

Ein Ausbilder muss persönlich und fachlich geeignet sein. Zur fachlichen Eignung gehören die notwendigen beruflichen sowie berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Die AEVOAEVOAEVO steht für Ausbilder-Eignungsverordnung. Sie regelt, welche berufs- und arbeitspädagogischen Kompetenzen verantwortliche Ausbilderinnen und Ausbilder nachweisen müssen.Im Lexikon öffnen →-Prüfung weist den pädagogischen Teil nach. Sie ersetzt nicht automatisch die berufliche Eignung für jeden Ausbildungsberuf.

Die zuständige StelleKammer und zuständige StelleDie zuständige Stelle überwacht und berät die Berufsausbildung, führt das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse und organisiert Prüfungen. IHK und HWK sind häufige, aber nicht die einzigen zuständigen Stellen.Im Lexikon öffnen → prüft den konkreten Fall. Der Guide zu den Voraussetzungen für die Ausbildertätigkeit erklärt die einzelnen Ebenen und ihre Nachweise.

Ausbilder oder Ausbildender?

RolleHauptaufgabe
Ausbildenderschließt den Berufsausbildungsvertrag und trägt die Pflichten des Vertragspartners
Ausbilderführt die Ausbildung unmittelbar und verantwortlich durch
Ausbildungsbeauftragtervermittelt abgegrenzte Inhalte unter Verantwortung des Ausbilders

Der Ausbildende kann selbst ausbilden, wenn er persönlich und fachlich geeignet ist. Andernfalls muss er einen geeigneten Ausbilder ausdrücklich beauftragen. In einem kleinen Betrieb können beide Rollen dieselbe Person betreffen. Rechtlich bleiben ihre Aufgaben trotzdem unterscheidbar.

Häufige Fragen

Ist jeder fachliche Ansprechpartner ein Ausbilder?

Nein. Eine Fachkraft kann bei der Ausbildung mitwirken. Verantwortlicher Ausbilder ist nur die dafür bestellte und persönlich sowie fachlich geeignete Person.

Reicht die bestandene AEVO-Prüfung für die Ausbildertätigkeit?

Sie weist die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nach. Zusätzlich müssen persönliche und berufliche Eignung sowie die betrieblichen Voraussetzungen passen.

Quellen

  1. Berufsbildungsgesetz

    Bundesministerium der Justiz · geprüft am 01.09.2026

  2. Ausbilder-Eignungsverordnung

    Bundesministerium der Justiz · geprüft am 01.09.2026

  3. Rahmenplan der Ausbilder-Eignungsverordnung 2023

    Bundesinstitut für Berufsbildung · geprüft am 01.09.2026