Jugendarbeitsschutzgesetz in der Ausbildung

Plane Arbeitszeit, Pausen, Berufsschule, Urlaub, Tätigkeiten und Untersuchungen für minderjährige Auszubildende nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schützt Beschäftigte, die noch nicht 18 Jahre alt sind. In der Ausbildung ergänzt es das Berufsbildungsgesetz durch besondere Regeln für Arbeitszeit, Pausen, Berufsschule, Urlaub, gefährliche Arbeiten, UnterweisungenUnterweisungEine Unterweisung ist eine geplante Ausbildungssituation, in der eine lernende Person eine berufliche Handlung, Erkenntnis oder Verhaltensweise entwickelt und erprobt.Im Lexikon öffnen → und ärztliche Untersuchungen.

Alter, Tagesplan und Tätigkeit getrennt prüfen

Stelle zuerst fest, ob die auszubildendeAuszubildenderEin Auszubildender ist eine Person, die aufgrund eines Berufsausbildungsvertrags ausgebildet wird und berufliche Handlungsfähigkeit erwirbt.Im Lexikon öffnen → Person am maßgeblichen Tag minderjährig ist. Berechne danach Arbeitszeit, Berufsschule, Pausen und Freizeit. Prüfe anschließend, ob die konkrete Tätigkeit zulässig ist und ob Untersuchung, Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung vorliegen.

Bestimme zuerst den persönlichen Geltungsbereich

Das JArbSchG unterscheidet Kinder und Jugendliche. Jugendlich ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Für Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, gelten weitgehend die strengeren Regeln für Kinder. Ein normaler Ausbildungsfall mit einer 16- oder 17-jährigen Person fällt unter die Jugendvorschriften, wenn keine solche Besonderheit vorliegt.

Mit dem 18. Geburtstag endet die Anwendung der besonderen Jugendvorschriften. Das Ausbildungsverhältnis selbst läuft weiter. Dann gelten weiterhin das BBiG und die allgemeinen Arbeitsschutz- und Arbeitszeitregeln. Eine einmal zu Ausbildungsbeginn festgestellte Minderjährigkeit reicht deshalb nicht für die gesamte Ausbildungsdauer.

Berechne Arbeitszeit, Schichtzeit und Freizeit getrennt

Arbeitszeit ist nach § 4 JArbSchG die Zeit vom Beginn bis zum Ende der täglichen Beschäftigung ohne Ruhepausen. Schichtzeit umfasst zusätzlich die Ruhepausen. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil ein Anwesenheitszeitraum von neun Stunden nicht automatisch neun Stunden Arbeitszeit bedeutet.

Jugendliche dürfen grundsätzlich höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Ist die Arbeitszeit an einzelnen Werktagen auf weniger als acht Stunden verkürzt, darf sie an anderen Werktagen derselben Woche bis zu achteinhalb Stunden betragen. Die Wochenhöchstgrenze bleibt dabei maßgeblich. Weitere Ausnahmen, etwa für die Landwirtschaft während der Erntezeit, sind eng an ihre gesetzlichen Voraussetzungen gebunden.

RechengrößeGrundregelPrüfpunkt
tägliche Arbeitszeithöchstens 8 Stundenzulässiger Ausgleich auf bis zu 8,5 Stunden prüfen
wöchentliche Arbeitszeithöchstens 40 StundenBerufsschule und Freistellungen anrechnen
Arbeitstagehöchstens 5 pro WocheErsatzruhetag bei zulässiger Wochenendarbeit einplanen
tägliche Freizeitmindestens 12 zusammenhängende StundenAbstand zwischen zwei Einsätzen berechnen
Beschäftigungszeitgrundsätzlich 6 bis 20 UhrBranchen- und Altersausnahme prüfen

Die Tabelle zeigt die Grundregeln. Ein Schichtplan ist erst vollständig geprüft, wenn auch Berufsschule, Pausen, Wochenendtage und die ununterbrochene Freizeit zwischen zwei Einsätzen berücksichtigt sind.

Plane Ruhepausen vor dem Einsatz

Bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden müssen Ruhepausen insgesamt mindestens 30 Minuten dauern. Bei mehr als sechs Stunden sind mindestens 60 Minuten nötig. Als Ruhepause zählt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten.

Die Pausen müssen im Voraus feststehen und angemessen liegen. Sie dürfen frühestens eine Stunde nach Arbeitsbeginn und spätestens eine Stunde vor Arbeitsende liegen. Jugendliche dürfen außerdem nicht länger als viereinhalb Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Sieben Stunden Arbeit brauchen 60 Minuten Pause

Die 17-jährige Sophie soll im Verkauf sieben Stunden arbeiten. Dafür sind insgesamt mindestens 60 Minuten Ruhepause nötig. Zwei Unterbrechungen von jeweils zehn Minuten zählen nicht als Ruhepause, weil jede einzelne Unterbrechung mindestens 15 Minuten dauern muss. Der Betrieb trägt deshalb 60 Minuten wirksame Pause in den Plan ein und prüft zusätzlich deren Lage.

Ein häufiger Rechenfehler entsteht, wenn Pausen von der Anwesenheit abgezogen werden, obwohl sie die gesetzliche Mindestdauer nicht erreichen. Prüfe zuerst, welche Unterbrechungen rechtlich als Pause zählen. Berechne danach die Arbeitszeit.

Rechne Berufsschule und Prüfungen vollständig an

Der Betrieb muss Jugendliche für den Berufsschulunterricht freistellen. Eine Beschäftigung vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht ist nicht zulässig. Diese einzelne Regel gilt auch für über 18-jährige Personen, die noch berufsschulpflichtig sind.

Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von jeweils mindestens 45 Minuten wird einmal pro Woche mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit angerechnet. An diesem Tag darf der Jugendliche nicht zusätzlich im Betrieb beschäftigt werden. Eine planmäßige Berufsschulwoche mit mindestens 25 Unterrichtsstunden an mindestens fünf Tagen wird mit der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit angerechnet. Zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen sind dort nur im gesetzlich begrenzten Umfang möglich.

In den übrigen Fällen zählen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen und die notwendigen Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsstätte. Ein Entgeltausfall darf durch den Berufsschulbesuch nicht entstehen.

§ 10 JArbSchG ergänzt den Schutz für Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen. Jugendliche sind für die Teilnahme einschließlich bestimmter Pausen und Wegezeiten freizustellen. Zusätzlich ist der Arbeitstag freizustellen, der der schriftlichen AbschlussprüfungAbschlussprüfungDie Abschlussprüfung stellt am Ende einer anerkannten Berufsausbildung fest, ob die berufliche Handlungsfähigkeit erworben wurde. Grundlage sind BBiG und Ausbildungsordnung.Im Lexikon öffnen → unmittelbar vorausgeht. Diese Regel betrifft die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf, nicht pauschal jede Klassenarbeit.

Berufsschultag vor dem betrieblichen Einsatz prüfen

Emre hat an einem Dienstag sechs Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten. Es ist der erste solche Berufsschultag der Woche. Der Tag wird mit seiner durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit angerechnet; eine anschließende Beschäftigung im Betrieb ist nicht zulässig. Die Bäckerei darf die ausgefallene betriebliche Zeit nicht einfach am sechsten Wochentag nachholen, weil die Fünf-Tage-Woche weiterhin gilt.

Beachte Zeitfenster und Branchenregeln

Jugendliche dürfen grundsätzlich nur zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt werden. Das Gesetz enthält Ausnahmen für bestimmte Branchen und Altersgruppen. In Bäckereien und Konditoreien dürfen Jugendliche über 16 Jahre ab 5 Uhr arbeiten. Jugendliche über 17 Jahre dürfen in Bäckereien bereits ab 4 Uhr beschäftigt werden.

Die Ausnahme erlaubt nur den früheren Beginn. Sie hebt weder tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit noch Pausen, Fünf-Tage-Woche und Freizeit auf. Vor einem Berufsschultag mit Unterrichtsbeginn vor 9 Uhr gelten außerdem besondere Grenzen für eine Beschäftigung am Vorabend.

Bäckereiausnahme vollständig anwenden

Emre ist 16 Jahre alt und wird als Bäcker ausgebildet. Ein Beginn um 5 Uhr kann unter die Branchenregel fallen. Ein Beginn um 4 Uhr ist für ihn noch nicht erlaubt. Selbst bei zulässigem Beginn muss BäckerHaus Krüger das Arbeitsende, die Pause, die Wochenarbeitszeit und mindestens zwölf Stunden Freizeit bis zum nächsten Einsatz einhalten.

Halte die Fünf-Tage-Woche auch am Wochenende ein

Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Samstags- und Sonntagsarbeit ist grundsätzlich verboten, aber in gesetzlich genannten Bereichen zulässig. Bäckereien und offene Verkaufsstellen gehören zu den Samstagsausnahmen. Für Sonntage ist der Kreis der Ausnahmen anders und enger gefasst.

Bei einer zulässigen Beschäftigung am Samstag oder Sonntag muss ein anderer berufsschulfreier Arbeitstag derselben Woche frei bleiben. Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben. Bei Sonntagen soll jeder zweite Sonntag und müssen mindestens zwei Sonntage im Monat beschäftigungsfrei bleiben.

Feiertage brauchen eine eigene Prüfung. Für Beschäftigung am 24. und 31. Dezember nach 14 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen gelten besondere Verbote und Ausnahmen. Ein Wochenendplan darf deshalb nicht unverändert auf einen Feiertag übertragen werden.

Berechne den Urlaub nach Werktagen

§ 19 JArbSchG staffelt den jährlichen Mindesturlaub nach dem Alter zu Beginn des Kalenderjahres:

Alter am 1. JanuarMindesturlaub pro Kalenderjahr
noch nicht 16 Jahre30 Werktage
noch nicht 17 Jahre27 Werktage
noch nicht 18 Jahre25 Werktage

Werktage sind nicht dasselbe wie die individuellen Arbeitstage einer Fünf-Tage-Woche. Rechne einen Anspruch deshalb nicht durch bloßes Ersetzen der Einheit um. Prüfe Arbeitswoche, vertragliche Regel und gegebenenfalls Tarifvertrag zusammen.

Der Urlaub soll bei Berufsschülerinnen und Berufsschülern in den Berufsschulferien liegen. Wird während des Urlaubs Berufsschulunterricht besucht, ist für jeden solchen Berufsschultag ein weiterer Urlaubstag zu gewähren. Der gesetzliche Mindestanspruch darf durch eine betriebliche Planung nicht unterschritten werden.

Beurteile gefährliche Arbeiten vor der Zuweisung

§ 22 JArbSchG verbietet Arbeiten, die Jugendliche körperlich oder psychisch überfordern oder sie bestimmten Unfall-, Gesundheits- oder sittlichen Gefahren aussetzen. Dazu zählen unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch schädliche Einwirkungen durch Lärm, Strahlen, Gefahrstoffe oder biologische Arbeitsstoffe.

Für einige Gefahrenarten lässt das Gesetz eine begrenzte Ausnahme zu, wenn die Tätigkeit für das Ausbildungsziel erforderlich ist, eine fachkundige Aufsicht den Schutz gewährleistet und weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Ausnahme gilt nicht pauschal für jede verbotene Arbeit. Tätigkeiten, die die Leistungsfähigkeit übersteigen oder sittliche Gefahren enthalten, werden dadurch nicht zur zulässigen Ausbildungsaufgabe.

Gefährliche Tätigkeit vor dem Einsatz prüfen

  • Ist die auszubildende Person am Einsatztag minderjährig?
  • Welche konkrete Gefährdung ergibt die Gefährdungsbeurteilung?
  • Fällt die Tätigkeit unter ein Verbot aus § 22 JArbSchG?
  • Ist eine gesetzliche Ausnahme für genau diese Gefahrenart möglich?
  • Ist die Tätigkeit für das Ausbildungsziel tatsächlich erforderlich?
  • Wer übernimmt die fachkundige Aufsicht ohne Betreuungslücke?
  • Welche technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen gelten?

Vor Beginn der Beschäftigung und bei einer wesentlichen Änderung der Arbeitsbedingungen muss der Arbeitgeber die Gefährdungen für Jugendliche beurteilen. Jugendliche sind vor Beschäftigungsbeginn und vor dem ersten Einsatz an gefährlichen Maschinen, Arbeitsstellen oder Stoffen über die Gefahren und das erforderliche Verhalten zu unterweisen. Diese Unterweisungen müssen in angemessenen Abständen, mindestens halbjährlich, wiederholt werden.

Prüfe Erst- und Nachuntersuchung mit Fristen

Beim Eintritt in das Berufsleben darf ein Jugendlicher grundsätzlich nur beschäftigt werden, wenn innerhalb der letzten 14 Monate eine Erstuntersuchung stattgefunden hat und dem Arbeitgeber die ärztliche Bescheinigung vorliegt. Eine eng begrenzte Ausnahme gilt für eine geringfügige oder höchstens zweimonatige Beschäftigung mit leichten Arbeiten ohne zu erwartende gesundheitliche Nachteile. Ein reguläres Ausbildungsverhältnis fällt typischerweise nicht unter diese Ausnahme.

Ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung muss eine Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung vorliegen. Die Nachuntersuchung darf dann nicht länger als drei Monate zurückliegen. Fehlt die Bescheinigung nach Ablauf eines Jahres, muss der Arbeitgeber schriftlich zur Vorlage auffordern. Nach 14 Monaten ab Aufnahme der ersten Beschäftigung darf der Jugendliche ohne diese Bescheinigung nicht weiterbeschäftigt werden.

Die ärztliche Untersuchung ersetzt weder Gefährdungsbeurteilung noch Unterweisung. Enthält die Bescheinigung einen Gefährdungsvermerk für bestimmte Arbeiten, darf der Jugendliche diese Arbeiten grundsätzlich nicht ausführen. Bescheinigungen sind nach den gesetzlichen Vorgaben aufzubewahren und beim Ausscheiden auszuhändigen.

Untersuchungen im Ausbildungsbetrieb organisieren

  1. Vor Ausbildungsbeginn Alter und Eintritt in das Berufsleben klären.
  2. Gültige Bescheinigung über die Erstuntersuchung vor der Beschäftigung prüfen.
  3. Termin für den Hinweis auf die erste Nachuntersuchung im Ausbildungsablauf vormerken.
  4. Bescheinigung und mögliche Gefährdungsvermerke vor weiteren Einsätzen auswerten.
  5. Bei fehlender Bescheinigung die gesetzliche Aufforderung und Beschäftigungsgrenze beachten.

Löse einen AEVO-Fall in einer festen Reihenfolge

Prüfschema für das JArbSchG

  1. Alter und gegebenenfalls Vollzeitschulpflicht am maßgeblichen Tag feststellen.
  2. Thema des Falls bestimmen: Zeit, Schule, Urlaub, Tätigkeit oder Untersuchung.
  3. Arbeitszeit, Pause, Schichtzeit und Freizeit mit vollständigen Uhrzeiten berechnen.
  4. Grundregel und einschlägige Branchen- oder Ausnahmeregel getrennt prüfen.
  5. Schutzmaßnahme und konkrete Änderung des betrieblichen Plans benennen.

Ein gutes Ergebnis nennt nicht nur die zulässige Zahl. Es erklärt, was der Betrieb ändern soll. Das kann ein späteres Arbeitsende, eine längere Pause, ein Ersatzruhetag, eine andere Tätigkeit oder eine fachkundige Aufsicht sein.

Der Überblick Recht in der AEVO zeigt, wie JArbSchG, BBiG und weitere Regeln zusammenspielen. Das duale System erklärt die Aufgaben von Betrieb und Berufsschule.

Typische Fehler beim Jugendarbeitsschutz

  • Das Alter nur am Ausbildungsbeginn statt am maßgeblichen Einsatz- oder Kalenderzeitpunkt prüfen.
  • Anwesenheitszeit, Arbeitszeit und Schichtzeit als denselben Wert behandeln.
  • Kurze Unterbrechungen unter 15 Minuten als gesetzliche Ruhepause anrechnen.
  • Eine Branchenregel als Ausnahme von allen übrigen Schutzvorschriften verstehen.
  • Berufsschule anrechnen und trotzdem einen sechsten Arbeitstag einplanen.
  • Eine Unterweisung mit der Erlaubnis zu jeder gefährlichen Tätigkeit gleichsetzen.

Häufige Fragen

Gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz für volljährige Auszubildende?

Die besonderen Jugendvorschriften gelten grundsätzlich für Personen unter 18 Jahren. Einzelne Regeln beziehen über 18-jährige Berufsschulpflichtige ausdrücklich ein, etwa das Beschäftigungsverbot vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht.

Wie lange dürfen minderjährige Auszubildende arbeiten?

Grundsätzlich höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Bei verkürzter Arbeitszeit an anderen Werktagen derselben Woche kann die tägliche Arbeitszeit bis zu achteinhalb Stunden betragen. Weitere Ausnahmen brauchen eine eigene gesetzliche Grundlage.

Zählt die Berufsschule als Arbeitszeit?

Ja, nach den gesetzlichen Anrechnungsregeln. Umfang und Beschäftigungsverbot hängen unter anderem von Unterrichtsdauer, Berufsschultag, Blockwoche und notwendigen Wegezeiten ab.

Dürfen Jugendliche gefährliche Tätigkeiten lernen?

Nur innerhalb der Voraussetzungen des § 22 JArbSchG. Für bestimmte Gefahren kann eine Ausnahme gelten, wenn die Tätigkeit für das Ausbildungsziel erforderlich ist und fachkundige Aufsicht sowie der notwendige Schutz gewährleistet sind.

Quellen

  1. Jugendarbeitsschutzgesetz

    Bundesministerium der Justiz · geprüft am 27.08.2026

  2. Berufsbildungsgesetz

    Bundesministerium der Justiz · geprüft am 01.09.2026