Probezeit in der Ausbildung

Wie lange die Probezeit im Ausbildungsverhältnis dauert, welchem Zweck sie dient und welche Kündigungsregeln nach BBiG gelten.

Jedes BerufsausbildungsverhältnisBerufsausbildungsverhältnisDas Berufsausbildungsverhältnis ist die rechtliche Beziehung zwischen Ausbildenden und Auszubildenden, die durch einen Berufsausbildungsvertrag entsteht.Im Lexikon öffnen → nach dem Berufsbildungsgesetz beginnt mit einer Probezeit. In dieser Zeit prüfen beide Seiten, ob Beruf, Betrieb und Zusammenarbeit tragfähig sind.

Die gesetzliche Dauer

Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern. Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Probezeit im Vertrag festlegen

Die Dauer gehört in die Vertragsabfassung des Berufsausbildungsvertrags. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens vereinbaren die Parteien eine konkrete Zeit. „Keine Probezeit“ und eine reguläre Probezeit von mehr als vier Monaten widersprechen § 20 BBiG.

FrageRegel nach BBiG
Beginnt jedes Ausbildungsverhältnis mit Probezeit?Ja.
Wie lang muss sie mindestens sein?1 Monat
Wie lang darf sie höchstens sein?4 Monate
Gilt währenddessen eine Kündigungsfrist?Nein.
Muss die Kündigung schriftlich sein?Ja.

Der Guide zum Berufsausbildungsvertrag ordnet die Probezeit in die weiteren Vertragsangaben ein.

Die Probezeit aktiv nutzen

Die Probezeit ist keine verkürzte Einarbeitung. Der Betrieb prüft, ob die auszubildendeAuszubildenderEin Auszubildender ist eine Person, die aufgrund eines Berufsausbildungsvertrags ausgebildet wird und berufliche Handlungsfähigkeit erwirbt.Im Lexikon öffnen → Person für Beruf und betriebliche Ausbildung geeignet erscheint. Die auszubildende Person prüft, ob Berufswahl, Ausbildungsbedingungen und Zusammenarbeit passen.

Damit diese Prüfung fair möglich ist, braucht es von Beginn an planmäßige Ausbildung. Wer nur Hilfsarbeiten zuweist oder keine Rückmeldung gibt, nutzt die Probezeit nicht für ihren Zweck.

Probezeit aktiv gestalten

  • Ansprechpersonen und betriebliche Regeln am ersten Tag klären.
  • Frühe, überschaubare Lernaufgaben aus dem Ausbildungsplan einsetzen.
  • Beobachtungskriterien vor Rückmeldungen festlegen.
  • Mehrere kurze Gespräche statt nur eines Abschlussgesprächs führen.
  • Unterstützung und Erwartungen konkret vereinbaren.
  • Eine Entscheidung rechtzeitig vor Ende der Probezeit vorbereiten.

Kündigung während der Probezeit

Nach § 22 Absatz 1 BBiG kann das Berufsausbildungsverhältnis während der Probezeit jederzeit ohne Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung muss der anderen Seite noch innerhalb der Probezeit zugehen. Für ihre Form gilt § 22 Absatz 3 BBiG: Sie muss schriftlich erfolgen; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Die besondere Möglichkeit während der Probezeit bedeutet nicht, dass andere Schutzvorschriften bedeutungslos sind. Bei besonderen Personengruppen oder Umständen können zusätzliche Regeln gelten. Prüfe einen konkreten Personalvorgang deshalb rechtzeitig und fachkundig.

Unterbrechungen richtig behandeln

Das BBiG nennt den Rahmen von einem bis vier Monaten. Es enthält keine pauschale Regel, nach der jede Krankheit oder jeder Fehltag die Probezeit automatisch verlängert. Bei einer erheblichen Unterbrechung kann eine vertragliche Verlängerung im Einzelfall rechtlich möglich sein. Sie muss jedoch wirksam vereinbart sein und darf nicht schematisch angenommen werden.

Für einen realen Fall solltest du deshalb Vertragslage, Dauer und Grund der Unterbrechung sowie die aktuelle Rechtsprechung prüfen lassen. Für eine AEVOAEVOAEVO steht für Ausbilder-Eignungsverordnung. Sie regelt, welche berufs- und arbeitspädagogischen Kompetenzen verantwortliche Ausbilderinnen und Ausbilder nachweisen müssen.Im Lexikon öffnen →-Aufgabe ist zunächst wichtig: Eine Unterbrechung verlängert die Probezeit nicht automatisch.

Probezeit im Prüfungsfall unterscheiden

Typische Fehler entstehen, wenn die Regeln vor und nach dem Ende der Probezeit vermischt werden.

So gehst du vor

  1. Beginn des Ausbildungsverhältnisses und vereinbarte Dauer feststellen.
  2. Prüfen, ob die Kündigung noch innerhalb der Probezeit zugeht.
  3. Schriftform und Zugang getrennt prüfen.
  4. Besondere Schutzvorschriften oder Vertretungsregeln erkennen.
  5. Erst danach die Rechtsfolge für den Fall formulieren.
Der Zugang entscheidet

TechVista hat mit Aylin eine viermonatige Probezeit vereinbart. Die bloße interne Entscheidung am letzten Tag beendet das Ausbildungsverhältnis nicht. Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn sie der anderen Seite zugeht. Geht sie erst nach Ende der Probezeit zu, kann sich der Betrieb nicht mehr auf § 22 Absatz 1 BBiG stützen.

Vor einer Entscheidung ausbilden und bewerten

Eine rechtlich mögliche Kündigung ist nicht automatisch die beste Ausbildungsentscheidung. Prüfe vorher, ob Erwartungen klar waren, ob die Ausbildung planmäßig lief und ob konkrete Unterstützung eine Entwicklung ermöglicht. Dokumentiere Beobachtungen sachlich. Trenne Leistung, Verhalten und bloße Sympathie.

Der Rechtsüberblick AEVO-Recht hilft dir, Vertrag, Pflichten und Beendigung in den Gesamtzusammenhang einzuordnen.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Probezeit in der Ausbildung?

Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern.

Gibt es in der Probezeit eine Kündigungsfrist?

Nein. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung muss aber formwirksam zugehen.

Kann die Probezeit wegen Krankheit verlängert werden?

Nicht automatisch. Bei einer erheblichen Unterbrechung kann eine wirksame Vereinbarung im Einzelfall möglich sein. Prüfe reale Fälle fachkundig und beachte die aktuelle Rechtsprechung.

Kann der Betrieb nach der Probezeit normal kündigen?

Eine ordentliche Kündigung durch den Betrieb ist nach der Probezeit nicht vorgesehen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich.

Quellen

  1. Berufsbildungsgesetz

    Bundesministerium der Justiz · geprüft am 01.09.2026