Fast jede dritte Ausbildung abgebrochen? Diese Lesart liegt bei einer Quote von 29,7 Prozent nahe. Sie ist aber falsch: Der BIBB-Datenreport 2026 nennt für das Berichtsjahr 2024 eine Vertragslösungsquote von 29,7 Prozent. Sie beschreibt vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge, nicht den Anteil junger Menschen, die ihre Ausbildung endgültig aufgeben. Gegenüber 2023 blieb die Quote unverändert.
Für dich als Ausbilderin oder Ausbilder sind die Zahlen trotzdem relevant. Sie geben Anlass, besonders den Ausbildungsstart genauer anzusehen. Dafür braucht es zunächst eine Unterscheidung: Endet ein Vertrag oder endet der Ausbildungsweg?
Vertragslösung ist nicht gleich Ausbildungsabbruch
Zwei vereinfachte Beispiele zeigen den Unterschied. Eine AuszubildendeAuszubildenderEin Auszubildender ist eine Person, die aufgrund eines Berufsausbildungsvertrags ausgebildet wird und berufliche Handlungsfähigkeit erwirbt.Im Lexikon öffnen → löst ihren Vertrag und setzt die Ausbildung im selben Beruf bei einem anderen Betrieb fort. Der erste Vertrag ist beendet. Ihre Ausbildung geht weiter.
Ein anderer Auszubildender beendet seinen Vertrag und verlässt die duale Ausbildung, ohne eine neue aufzunehmen. Auch hier liegt eine Vertragslösung vor. Anders als im ersten Beispiel wird die Ausbildung aber nicht fortgesetzt.
In der Vertragsstatistik können beide Fälle zunächst gleich aussehen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) weist darauf hin, dass die Daten keine vollständigen Ausbildungsverläufe einzelner Personen abbilden. Ob nach einer Lösung ein neuer Vertrag folgt, lässt sich damit nicht durchgängig verfolgen. Auch ein Wechsel in einen anderen Ausbildungsberuf ist nicht automatisch ein Ausstieg aus der dualen Ausbildung.
Deshalb wäre die Aussage “29,7 Prozent der Azubis brechen ab” nicht nur ungenau. Sie würde eine andere Frage beantworten, als die Statistik untersucht. Umgekehrt erfasst eine Vertragslösungsquote auch nicht jede denkbare Form eines Ausbildungsabbruchs: Ein Vertrag kann auslaufen, ohne dass ein erfolgreicher Abschluss erreicht wird.
Welche Daten hinter der Quote stehen
Die Zahlen stammen aus Kapitel A5.6 des BIBB-Datenreports 2026, gedruckte Seiten 149 bis 161. Grundlage ist die Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Erfasst wird die duale Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung in Deutschland. Die Zahlen stehen damit nicht für sämtliche schulischen oder sonstigen Ausbildungswege.
Es handelt sich nicht um eine Umfrage, in der ausgewählte Jugendliche nach ihren Absichten gefragt wurden. Die Statistik erfasst Ausbildungsverträge. Sie enthält jedoch weder die Gründe einer Vertragslösung noch den anschließenden Verbleib der betroffenen Person.
Auch die Berechnung verlangt etwas Sorgfalt. Ein 2024 gelöster Vertrag kann 2024 begonnen haben, aber ebenso in einem früheren Jahr. Das BIBB setzt die Lösungen deshalb zu den begonnenen Verträgen des jeweiligen Beginnjahres in Beziehung und addiert die Teilquoten. Dieses Verfahren heißt Schichtenmodell. Die Quote ist ein Näherungswert, keine direkt beobachtete Abbruchquote eines vollständig nachverfolgten Ausbildungsjahrgangs.
Die 29,7 Prozent stehen in Tabelle A5.6-2 auf der gedruckten Seite 154. Sie gelten für 2024 und entsprechen dem Wert für 2023. Aus dem Veröffentlichungsjahr 2026 wird also kein “Abbruchrekord 2026”. Und aus dem Bundeswert folgt keine Vorhersage, wie viele Ausbildungsverträge in deinem Betrieb enden werden.
Warum die ersten Monate einen genaueren Blick verdienen
Von den 2024 vorzeitig gelösten Verträgen wurden 34,7 Prozent während der Probezeit beendet. Weitere 32,9 Prozent endeten nach der Probezeit, aber noch innerhalb der ersten zwölf Monate. Zusammen sind das gut zwei Drittel der Vertragslösungen im ersten Ausbildungsjahr.
Hier wechselt die Bezugsgröße. Die 34,7 Prozent beziehen sich nur auf die gelösten Verträge. Sie bedeuten nicht, dass rund ein Drittel aller Ausbildungsverträge bereits in der Probezeit endet. Wer diese Werte nebeneinanderstellt, sollte den Unterschied ausdrücklich nennen.
Die zeitliche Häufung ist ein sinnvoller Anlass, den Einstieg in die Ausbildung zu prüfen. Sie beweist aber nicht, dass fehlende Betreuung die Ursache jeder frühen Lösung ist. Ebenso wenig lässt sich daraus mangelnde Leistungsbereitschaft einer ganzen Generation ableiten.
Falls du die rechtlichen Regeln für diese Anfangsphase suchst, erklärt unser Ratgeber zur Probezeit in der Ausbildung Dauer, Gestaltung und Beendigung. Die Statistik beantwortet diese Rechtsfragen nicht.
Was du im Betrieb konkret prüfen kannst
Die folgenden Fragen sind unsere praktische Einordnung. Sie sind keine aus den Prozentwerten nachgewiesene Methode zur Senkung von Vertragslösungen. Sie sollen helfen, die eigene Situation zu verstehen, bevor du Maßnahmen festlegst.
Ist eine Ansprechperson tatsächlich erreichbar?
Eine benannte Betreuungsperson hilft wenig, wenn sie im Alltag keine Zeit hat. Prüfe mit deinen Auszubildenden, an wen sie sich bei fachlichen Fragen oder Schwierigkeiten wenden können. Kläre auch die Vertretung. Eine konkrete Frage im Gespräch lautet: “Bei welcher Aufgabe bist du zuletzt nicht weitergekommen, und wen konntest du fragen?”
Passen Aufgaben und Erwartungen zusammen?
Vergleiche die Aufgaben der letzten Wochen mit dem vorgesehenen Lernfortschritt. Was wurde erklärt? Was konnte die Person selbst üben? Wo fehlen noch Grundlagen? Frage auch, ob die tatsächliche Ausbildung zu den Erwartungen aus dem Bewerbungsgespräch passt.
Ein betrieblicher Ausbildungsplan hilft dir, diese Prüfung an konkreten Lernzielen festzumachen. Er ersetzt nicht das Gespräch darüber, wie die Aufgaben erlebt werden.
Gibt es Rückmeldung in beide Richtungen?
Besprich beobachtbare Situationen statt Eigenschaften einer Person. “Bei den letzten beiden Aufgaben blieb die Dokumentation offen” lässt sich gemeinsam untersuchen. “Du bist unzuverlässig” bewertet dagegen die Person. Frage anschließend, was die Bearbeitung erschwert hat und welche Unterstützung fehlt.
Die Feedbackregeln für die Ausbildung helfen dir, Beobachtung, Wirkung und nächste Vereinbarung auseinanderzuhalten. Halte am Ende fest, wer was übernimmt und wann ihr gemeinsam nachseht. Das ist greifbarer als die allgemeine Aufforderung, sich stärker anzustrengen.
Wenn betriebliche Unterstützung allein nicht reicht
Die Bundesagentur für Arbeit bietet mit der Assistierten Ausbildung, kurz AsA, Unterstützung für Auszubildende und Betriebe an. Dazu können Lernförderung, Sprachförderung, Hilfe bei Konflikten und Unterstützung bei der Organisation der Ausbildung gehören. Ein Einstieg ist auch während einer laufenden Ausbildung möglich.
Ein fiktives Beispiel aus der Bäckerei BäckerHaus Krüger: Amir kommt bei der Berechnung von Rezeptmengen wiederholt nicht weiter. Im Gespräch wird deutlich, dass zusätzliche Übung nötig ist. Der Betrieb plant dafür angeleitete Aufgaben ein und klärt mit Amir, ob ergänzende Lernförderung über AsA infrage kommt. Das Beispiel beschreibt einen möglichen nächsten Schritt, keine bewilligte Förderung und keinen belegten Erfolg.
Die Kosten übernimmt laut Bundesagentur die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter. Den Antrag stellen die Auszubildenden beziehungsweise Bewerberinnen und Bewerber. Kläre deshalb gemeinsam mit der zuständigen StelleKammer und zuständige StelleDie zuständige Stelle überwacht und berät die Berufsausbildung, führt das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse und organisiert Prüfungen. IHK und HWK sind häufige, aber nicht die einzigen zuständigen Stellen.Im Lexikon öffnen →, ob das Angebot zur konkreten Situation passt. Die offizielle Seite zur Assistierten Ausbildung für Betriebe beschreibt die Unterstützung und den Kontaktweg.
Was offenbleibt und was du jetzt tun kannst
Die BIBB-Zahlen zeigen, wie häufig und wann Verträge vorzeitig gelöst werden. Sie sagen nicht, welche einzelne Ursache dahintersteht, wer dafür verantwortlich ist oder wie viele Personen anschließend dauerhaft ohne Ausbildungsabschluss bleiben. Auch eine bestimmte Wirkung von Feedback, Ausbildungsplanung oder AsA lässt sich aus dieser Statistik nicht ablesen.
Wähle deshalb für deinen nächsten Schritt keine vermeintlich passende Erklärung aus der Quote. Nimm eine konkrete AusbildungssituationAusbildungssituationEine Ausbildungssituation ist ein begrenzter berufstypischer Lernanlass, in dem eine lernende Person ein konkretes Ausbildungsziel erreichen soll.Im Lexikon öffnen → und prüfe sie gemeinsam mit der betroffenen Person: Sind Aufgaben verständlich, Rückmeldungen verlässlich und Ansprechpersonen erreichbar? Vereinbart eine überschaubare Veränderung und einen Termin, um ihre Wirkung anzusehen. So werden die Zahlen zum Anlass für bessere Begleitung, nicht zum Urteil über einzelne Auszubildende.