Für Ausbildungen, die im Jahr 2027 beginnen, gilt eine neue Untergrenze. Im ersten Ausbildungsjahr sind es mindestens 764 Euro im Monat, 40 Euro mehr als bei einem Beginn im Jahr 2026. Das zuständige Bundesministerium hat die Beträge am 7. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht (BGBl. 2026 I Nr. 287).
Für laufende Ausbildungen ändert sich dadurch nichts. Maßgeblich ist immer das Jahr, in dem die Ausbildung begonnen hat. Diesen Punkt übersehen Vertragsvorlagen aus früheren Jahren leicht.
Mindestvergütung bei Ausbildungsbeginn 2027
Beginnt die Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2027, gelten diese monatlichen Bruttobeträge als Untergrenze: im 1. Ausbildungsjahr 764 Euro, im 2. Jahr 902 Euro, im 3. Jahr 1.031 Euro und im 4. Jahr 1.070 Euro. Die Beträge gelten für die gesamte Ausbildung. Ein Tarifvertrag kann andere Beträge festlegen.
Was sich gegenüber 2026 ändert
Für einen Ausbildungsbeginn im Jahr 2026 lag die Untergrenze im ersten Jahr bei 724 Euro. Der neue Wert liegt 40 Euro darüber, das sind rund 5,5 Prozent. Alle Beträge sind Bruttobeträge in Euro pro Monat.
| Beginn | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 2025 | 682 | 805 | 921 | 955 |
| 2026 | 724 | 854 | 977 | 1.014 |
| 2027 | 764 | 902 | 1.031 | 1.070 |
Alle Werte stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt. Ein viertes Ausbildungsjahr gibt es nur in Berufen mit einer Ausbildungsdauer von mehr als drei Jahren.
Das Beginnjahr gilt für die ganze Ausbildung
Die Mindestvergütung folgt nicht dem Kalender. Sie folgt dem Jahrgang, in dem die Ausbildung beginnt. So regelt es § 17 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).
Ein fiktives Beispiel aus der Contora GmbH zeigt den Unterschied. Marie hat ihre Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement im August 2025 begonnen. Ab August 2027 ist sie im dritten Ausbildungsjahr. Für sie gilt dann mindestens der Wert aus der Zeile 2025, also 921 Euro. Die neuen Werte für 2027 gelten für sie nicht.
Im August 2027 beginnt bei Contora ein neuer AuszubildenderAuszubildenderEin Auszubildender ist eine Person, die aufgrund eines Berufsausbildungsvertrags ausgebildet wird und berufliche Handlungsfähigkeit erwirbt.Im Lexikon öffnen →. Für ihn gilt die Zeile 2027. Im ersten Jahr erhält er also mindestens 764 Euro. Im selben Monat zahlt der Betrieb damit zwei verschiedene Untergrenzen aus. Beide sind richtig.
Kannst du die Regel in einem Satz erklären? Wer 2027 beginnt, behält die Werte aus 2027 bis zum Ende der Ausbildung.
Wie der neue Betrag entsteht
Der Gesetzgeber setzt den Betrag nicht jedes Jahr neu fest. Das BBiG enthält eine feste Rechenregel. Der Wert für das erste Ausbildungsjahr steigt in dem Maß, in dem die tatsächlich gezahlten Ausbildungsvergütungen im Durchschnitt gestiegen sind. Grundlage ist die amtliche Berufsbildungsstatistik der beiden vorausgegangenen Kalenderjahre. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) berechnet den Wert.
Die Beträge für das zweite bis vierte Jahr folgen aus festen Aufschlägen auf den Wert des ersten Jahres:
- zweites Jahr: plus 18 Prozent;
- drittes Jahr: plus 35 Prozent;
- viertes Jahr: plus 40 Prozent.
Das zuständige Bundesministerium muss die Werte spätestens bis zum
- November im Bundesgesetzblatt bekannt machen. Sie gelten dann für alle Ausbildungen, die im folgenden Kalenderjahr beginnen.
Die gesetzliche Grundlage und den Zusammenhang mit Vertrag, Pflichten und Eignung erklärt unser Überblick zum Berufsbildungsgesetz.
Mindestvergütung ist nicht automatisch angemessen
Das Gesetz verlangt in § 17 Absatz 1 BBiG eine angemessene Vergütung. Die Mindestvergütung ist nur die Untergrenze. Ob ein Betrag darüber angemessen ist, hängt vor allem von der Tarifsituation des Betriebs ab.
Der Betrieb ist tarifgebunden
Gilt für den Ausbildenden ein Tarifvertrag, ist dessen Vergütung angemessen. Das gilt nach § 17 Absatz 3 BBiG sogar dann, wenn sie unter der Mindestvergütung liegt. Tarifverträge liegen in vielen Branchen aber deutlich darüber.
Der Betrieb ist nicht tarifgebunden
Gibt es für die Branche und Region einen Tarifvertrag, an den der Betrieb nicht gebunden ist, gilt eine weitere Grenze. Die Vergütung darf den tariflichen Betrag in der Regel um höchstens 20 Prozent unterschreiten (§ 17 Absatz 4 BBiG). Diese Grenze gilt auch dann, wenn der Betrag über der Mindestvergütung liegt.
Ein fiktives Beispiel mit einfachen Zahlen: Der einschlägige Tarifvertrag sieht im ersten Jahr 1.000 Euro vor. Ein nicht tarifgebundener Betrieb darf dann in der Regel nicht weniger als 800 Euro zahlen. Die gesetzliche Mindestvergütung allein reicht in diesem Fall nicht aus.
Prüfe deshalb vor einem neuen Vertrag zuerst, welcher Tarifvertrag für den Beruf und die Region gilt. Die zuständige Kammer kann dazu Auskunft geben.
Teilzeitausbildung
Eine Ausbildung kann nach § 7a BBiG in Teilzeit stattfinden. Dann darf auch die Vergütung sinken. Die prozentuale Kürzung darf aber nicht höher sein als die Kürzung der Ausbildungszeit (§ 17 Absatz 5 BBiG).
Ein fiktives Beispiel: Selin absolviert ihre Ausbildung bei Contora in Teilzeit, weil sie ihr Kind betreut. Ihre wöchentliche Ausbildungszeit beträgt 75 Prozent der Vollzeit. Ihre Vergütung darf deshalb um höchstens 25 Prozent gekürzt werden. Verlängert sich die Ausbildung durch die Teilzeit, muss die Vergütung in der zusätzlichen Zeit nicht weiter steigen.
Was du jetzt im Betrieb prüfen kannst
Die Höhe der Vergütung gehört nach § 11 Absatz 1 BBiG zu den Angaben, die der Ausbildende schriftlich festhalten muss. Die folgenden Punkte sind unsere praktische Einordnung für Verträge mit Beginn im Jahr 2027.
Vertrag mit Beginn 2027 prüfen
- Das Beginndatum steht fest, und die Vergütung folgt der Zeile 2027.
- Jedes Ausbildungsjahr hat einen eigenen Betrag, und jeder Betrag liegt mindestens auf der Untergrenze.
- Die Tarifsituation ist geklärt: tarifgebunden, nicht gebunden mit einschlägigem Tarifvertrag oder ohne Tarifvertrag.
- Bei fehlender Tarifbindung liegt der Betrag höchstens 20 Prozent unter dem einschlägigen Tarifvertrag.
- Bei Teilzeit ist die Kürzung der Vergütung nicht höher als die Kürzung der Ausbildungszeit.
- Muster und Vorlagen aus früheren Jahren enthalten keine veralteten Beträge.
Die weiteren Pflichtangaben und typische Fehler im Vertrag erklärt unser Ratgeber zum Ausbildungsvertrag.
Was offenbleibt
Die Mindestvergütung beantwortet nur eine Frage: Welcher Betrag ist in jedem Fall zu niedrig? Sie sagt nicht, welche Vergütung für einen Beruf, eine Region oder einen Betrieb üblich oder wettbewerbsfähig ist.
Auch die Sozialversicherung, das Netto-Einkommen und ergänzende Leistungen wie die Berufsausbildungsbeihilfe gehören nicht zu dieser Regel. Kläre solche Fragen für einen konkreten Vertrag mit der zuständigen Kammer. Die nächste Anpassung wird spätestens zum 1. November 2027 bekannt gemacht und gilt für Ausbildungen mit Beginn im Jahr 2028.
Für die AEVOAEVOAEVO steht für Ausbilder-Eignungsverordnung. Sie regelt, welche berufs- und arbeitspädagogischen Kompetenzen Ausbilderinnen und Ausbilder nachweisen.Im Lexikon öffnen →-Prüfung reicht meist das Grundprinzip. Du solltest erklären können, dass die Vergütung angemessen sein muss, jährlich steigt und sich beim Mindestbetrag nach dem Beginnjahr richtet.