Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Bewerberinnen, Bewerber und AuszubildendeAuszubildenderEin Auszubildender ist eine Person, die aufgrund eines Berufsausbildungsvertrags ausgebildet wird und berufliche Handlungsfähigkeit erwirbt.Im Lexikon öffnen → vor Benachteiligungen. Der Schutz beginnt nicht erst mit dem Berufsausbildungsvertrag. Er gilt bereits für die Ausschreibung und die Auswahl eines Ausbildungsplatzes und begleitet anschließend das gesamte Ausbildungsverhältnis.
Auswahl nach Anforderungen, nicht nach geschützten Merkmalen
Lege vor der Ausschreibung fest, welche fachlichen und persönlichen Anforderungen für die Ausbildung tatsächlich nötig sind. Nutze diese Kriterien für alle Bewerbungen gleich, dokumentiere die Entscheidung und greife ein, wenn während der Ausbildung eine Benachteiligung auftritt. So wird aus dem AGG ein nachvollziehbarer betrieblicher Ablauf.
Kläre zuerst, wen und was das AGG schützt
§ 1 AGG nennt die geschützten Gründe. Dazu gehören rassistische Zuschreibungen oder die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion oder Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter und die sexuelle Identität. Das Gesetz erfasst außerdem unterschiedliche Formen der Benachteiligung. Eine Regel kann direkt an ein Merkmal anknüpfen. Sie kann aber auch neutral wirken und eine geschützte Gruppe tatsächlich besonders benachteiligen.
Auszubildende gelten nach § 6 AGG als Beschäftigte. Bewerberinnen und Bewerber sind ebenfalls einbezogen. Für die Ausbildung sind deshalb drei Phasen wichtig:
- Zugang: Ausschreibung, Bewerbungsweg, Auswahlkriterien und Vorstellungsgespräch;
- Durchführung: Aufgabenverteilung, Lerngelegenheiten, Beurteilungen und Umgang im Betrieb;
- Beendigung: Arbeitsbedingungen und Entscheidungen am Ende des Ausbildungsverhältnisses.
Nicht jede unterschiedliche Behandlung ist automatisch verboten. §§ 8 bis 10 AGG lassen eng begrenzte Rechtfertigungen zu, etwa wenn eine Anforderung für die konkrete Tätigkeit wesentlich und entscheidend ist. Eine bloße betriebliche Vorliebe reicht dafür nicht. Prüfe Zweck, Erforderlichkeit und Angemessenheit, bevor du ein geschütztes Merkmal zum Auswahlkriterium machst.
Lege arbeitsbezogene Auswahlkriterien fest
Beginne nicht mit einer Wunschperson. Beginne mit der AusbildungsordnungAusbildungsordnungEine Ausbildungsordnung ist die bundesweit geltende Rechtsverordnung für einen anerkannten Ausbildungsberuf. Sie regelt Berufsbezeichnung, Dauer, Berufsbild, Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen.Im Lexikon öffnen →, dem betrieblichen Ausbildungsplan und den tatsächlichen Anforderungen des Ausbildungsplatzes. Daraus leitest du Kriterien ab, die sich im Verfahren beobachten oder belegen lassen.
Auswahlkriterien in fünf Schritten entwickeln
- Ausbildungsziel und reale Aufgaben des Ausbildungsplatzes beschreiben.
- Für jede Anforderung klären, warum sie für Ausbildung oder Tätigkeit notwendig ist.
- Beobachtbare Nachweise festlegen, etwa eine Arbeitsprobe, nachvollziehbare Antworten oder vorhandene Grundlagen.
- Dieselben Kriterien und Bewertungsmaßstäbe für alle Bewerbungen verwenden.
- Entscheidung so dokumentieren, dass Kriterien, Beobachtung und Ergebnis zusammenpassen.
Ein Schulabschluss kann ein sachliches Kriterium sein, wenn er für den Ausbildungsweg erforderlich oder nachvollziehbar begründet ist. Eine pauschale Annahme wie “Jüngere lassen sich leichter formen” ist dagegen kein berufsbezogenes Auswahlkriterium. Auch ein vertrautes Auftreten darf nicht unbemerkt zur Stellvertretung für Herkunft, Alter oder Behinderung werden.
BäckerHaus Krüger bewertet Tarek und Nina anhand derselben kurzen Arbeitsprobe und derselben Fragen zum Ausbildungsberuf. Die Inhaberin hält vorab fest, woran sie Sorgfalt, Interesse und verständliche Kommunikation erkennt. Sie entscheidet anschließend anhand der dokumentierten Beobachtungen. Alter und persönliche Ähnlichkeit mit dem bestehenden Team ersetzen kein Auswahlkriterium.
Formuliere die Ausbildungsplatzausschreibung offen und genau
§ 11 AGG verbietet Ausschreibungen, die gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen. Der Titel, die Aufgabenbeschreibung, die Anforderungen und die Bildsprache gehören deshalb zusammen. Eine neutrale Überschrift hilft wenig, wenn der Text danach ohne sachlichen Grund nur “junge, körperlich gesunde Bewerber” anspricht.
Ausschreibung vor der Veröffentlichung prüfen
- Bezeichnet der Titel den Ausbildungsberuf und nicht einen gewünschten Personentyp?
- Sind alle Anforderungen mit Ausbildungsziel oder Tätigkeit begründbar?
- Vermeidet der Text unbegründete Altersgrenzen und geschlechtsbezogene Erwartungen?
- Werden Bewerbungswege und notwendige Unterlagen klar beschrieben?
- Ermutigt der Text geeignete Personen zur Bewerbung, ohne eine Gruppe auszuschließen?
- Stimmen Text, Bilder und Auswahlverfahren in ihrem Versprechen überein?
Die Ausschreibung muss nicht jede Person ansprechen. Sie muss aber offenlegen, was für den Ausbildungsplatz zählt. Präzise Anforderungen helfen beiden Seiten: Bewerbende können ihre Eignung einordnen, und der Betrieb kann seine spätere Entscheidung auf dieselben Kriterien beziehen.
Führe Vorstellungsgespräche vergleichbar
Ein vollständig identisches Gespräch ist nicht nötig. Die entscheidenden Themen sollten jedoch vergleichbar sein. Nutze einen gemeinsamen Fragenkern und halte fest, welche Antwort zu welchem Kriterium gehört. Individuelle Rückfragen sind sinnvoll, wenn sie eine Angabe aus der Bewerbung klären und für die Ausbildung relevant sind.
Fragen zu einem geschützten Merkmal brauchen eine besonders tragfähige sachliche Grundlage. Frage deshalb nicht aus Gewohnheit nach Familienplanung, Religion, Herkunft oder einer pauschalen gesundheitlichen Einschätzung. Kläre stattdessen die konkrete berufliche Anforderung. Wenn eine Tätigkeit zum Beispiel eine bestimmte körperliche Handlung erfordert, beschreibe diese Handlung und frage, ob sie mit den vorgesehenen Arbeitsmitteln und angemessenen Vorkehrungen ausgeführt werden kann.
Schütze Auszubildende während der Ausbildung
Das AGG endet nicht mit der Einstellung. § 12 verpflichtet Arbeitgeber zu vorbeugenden und schützenden Maßnahmen. Dazu gehören eine klare Information über unzulässige Benachteiligung, geeignete Schulungen und ein angemessenes Eingreifen bei einem Verstoß. Die Maßnahme hängt vom konkreten Fall ab. Das Gesetz nennt als mögliche Reaktionen unter anderem Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung.
Für die Ausbildung bedeutet das: Lerngelegenheiten, Beurteilungen und Regeln brauchen nachvollziehbare Maßstäbe. Wenn eine Auszubildende regelmäßig von Kundenterminen ausgeschlossen wird, muss der Betrieb prüfen, ob dafür eine sachliche Ausbildungsentscheidung vorliegt oder ob ein geschütztes Merkmal die Verteilung beeinflusst. Ein freundliches Betriebsklima ersetzt diese Prüfung nicht.
Auf eine gemeldete Benachteiligung reagieren
- Meldung ruhig aufnehmen und den geschilderten Vorgang konkret festhalten.
- Zuständige Beschwerdestelle und weiteres Verfahren transparent nennen.
- Beteiligte getrennt anhören und vorhandene Unterlagen oder Nachrichten sichern.
- Sachverhalt anhand der geschützten Gründe und der betrieblichen Kriterien prüfen.
- Geeignete Schutz- und Folgemaßnahmen festlegen und zeitnah umsetzen.
- Ergebnis mitteilen und prüfen, ob der Schutz im Ausbildungsalltag tatsächlich wirkt.
Beschäftigte dürfen sich nach § 13 AGG bei der zuständigen betrieblichen Stelle beschweren. Der Betrieb muss die Beschwerde prüfen und das Ergebnis mitteilen. § 16 schützt Personen außerdem davor, wegen der Inanspruchnahme ihrer Rechte benachteiligt zu werden.
Prüfe die Dokumentation, nicht nur das Ergebnis
§ 22 AGG enthält eine besondere Beweislastregel. Legt eine betroffene Person Indizien vor, die eine Benachteiligung wegen eines geschützten Grundes vermuten lassen, muss die andere Seite beweisen, dass kein Verstoß vorlag. Eine auffällige Ausschreibung, eine an ein Merkmal anknüpfende Absage oder uneinheitliche Bewertungsmaßstäbe können deshalb rechtlich relevant werden.
Eine gute Dokumentation hält keine privaten Wertungen fest. Sie verbindet die vorab festgelegten Kriterien mit konkreten Beobachtungen. “Passt nicht ins Team” erklärt wenig. “Konnte in der Arbeitsprobe die vorgegebenen Hygieneschritte trotz Nachfrage nicht beschreiben” nennt dagegen Kriterium, Situation und Ergebnis.
Bei einem Verstoß können nach § 15 AGG Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche entstehen. Der Anspruch ist grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend zu machen. Im Bewerbungsverfahren beginnt diese Frist mit dem Zugang der Ablehnung. Eine Benachteiligung begründet nach § 15 Absatz 6 allerdings nicht automatisch einen Anspruch auf den Ausbildungsplatz.
Diese Seite hilft bei der betrieblichen Gestaltung und bei AEVOAEVOAEVO steht für Ausbilder-Eignungsverordnung. Sie regelt, welche berufs- und arbeitspädagogischen Kompetenzen verantwortliche Ausbilderinnen und Ausbilder nachweisen müssen.Im Lexikon öffnen →-Fällen. Sie ersetzt keine rechtliche Beratung für einen konkreten Konflikt. Sichere bei einer Beschwerde den Schutz der betroffenen Person und hole bei unklarer Rechtslage fachkundige Unterstützung ein.
Einen AEVO-Fall zum AGG lösen
In einer Prüfungsaufgabe reicht der Satz “Das ist Diskriminierung” nicht. Ordne den Fall in einer nachvollziehbaren Reihenfolge:
Prüfschema für einen AGG-Fall
- Phase bestimmen: Ausschreibung, Auswahl, Durchführung oder Beendigung.
- Betroffene Person und mögliche Benachteiligung benennen.
- Bezug zu einem geschützten Grund aus § 1 AGG prüfen.
- Vergleichsperson, Auswahlregel oder betriebliche Maßnahme betrachten.
- Mögliche sachliche Rechtfertigung und ihre Erforderlichkeit prüfen.
- Passende Reaktion für Auswahl, Schutz, Beschwerde oder Dokumentation ableiten.
Der Überblick Recht in der AEVO ordnet das AGG neben BBiG und Arbeitsschutz ein. Im Guide Ausbildung vorbereiten und Einstellung begleiten findest du den gesamten Ablauf von der Planung bis zum Vertragsabschluss.
Typische Fehler beim AGG in der Ausbildung
- Den Schutz erst ab dem unterschriebenen Berufsausbildungsvertrag beachten.
- Persönliche Sympathie als scheinbar objektive Eignung bewerten.
- Anforderungen nennen, ohne ihren Bezug zur Ausbildung erklären zu können.
- Nur die Ausschreibung prüfen und Benachteiligungen im Ausbildungsalltag übersehen.
- Eine Beschwerde informell abtun, statt sie zu prüfen und das Ergebnis mitzuteilen.
Häufige Fragen
Gilt das AGG auch für Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz?
Ja. Bewerberinnen und Bewerber sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten sind vom Schutz des AGG erfasst. Ausschreibung, Auswahl und Ausbildungsverhältnis müssen deshalb gemeinsam betrachtet werden.
Darf ein Betrieb Bewerbende unterschiedlich behandeln?
Eine unterschiedliche Behandlung kann zulässig sein, wenn das AGG dafür eine Rechtfertigung vorsieht. Eine berufliche Anforderung muss wesentlich und entscheidend, der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen sein. Eine bloße Vorliebe des Betriebs reicht nicht.
Wer bearbeitet eine AGG-Beschwerde?
Beschäftigte können sich an die zuständige Stelle des Betriebs oder Unternehmens wenden. Der Arbeitgeber muss Informationen über diese Stelle bekannt machen, die Beschwerde prüfen und das Ergebnis mitteilen.