Rechte und Pflichten in der Ausbildung

Welche Pflichten Auszubildende und Ausbildende nach dem BBiG haben und welche Rechte sich daraus im Ausbildungsalltag ergeben.

Ein BerufsausbildungsverhältnisBerufsausbildungsverhältnisDas Berufsausbildungsverhältnis ist die rechtliche Beziehung zwischen Ausbildenden und Auszubildenden, die durch einen Berufsausbildungsvertrag entsteht.Im Lexikon öffnen → ist kein normales Arbeitsverhältnis mit etwas Unterricht nebenbei. Sein Hauptzweck ist der Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Deshalb verteilt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) Pflichten auf beide Seiten: Auszubildende wirken aktiv am Lernen mit, während die ausbildende Seite eine planmäßige und sichere Ausbildung ermöglicht.

Rechte und Pflichten gehören zusammen

AuszubildendeAuszubildenderEin Auszubildender ist eine Person, die aufgrund eines Berufsausbildungsvertrags ausgebildet wird und berufliche Handlungsfähigkeit erwirbt.Im Lexikon öffnen → müssen lernen, Aufgaben sorgfältig ausführen und betriebliche Regeln beachten. Ausbildende müssen planmäßig ausbilden, notwendige Ausbildungsmittel bereitstellen, für Berufsschule und Prüfungen freistellen, Vergütung zahlen und vor Gefährdungen schützen. Aus der Pflicht der einen Seite entsteht häufig ein Anspruch der anderen.

Zuerst die Rollen unterscheiden

Der Ausbildende ist die Vertragspartei auf betrieblicher Seite, meist ein Unternehmen oder dessen Inhaberin oder Inhaber. Der Ausbilder oder die Ausbilderin ist die ausdrücklich beauftragte, persönlich und fachlich geeignete Person, die die Ausbildung verantwortlich durchführt. AusbildungsbeauftragteAusbildungsbeauftragterEin Ausbildungsbeauftragter vermittelt abgegrenzte Ausbildungsinhalte im Arbeitsbereich und handelt dabei unter der Verantwortung des bestellten Ausbilders.Im Lexikon öffnen → können einzelne Inhalte in Fachabteilungen vermitteln, bleiben dabei aber in den festgelegten Verantwortungsbereich eingebunden.

Diese Trennung ist für Rechte und Pflichten entscheidend. Das BBiG richtet zentrale Pflichten an die Ausbildenden. Im Alltag setzt die verantwortliche Ausbildungsperson viele davon um. Der Betrieb kann seine gesetzliche Verantwortung nicht dadurch abgeben, dass eine Fachkraft einzelne Aufgaben anleitet.

Pflichten der Auszubildenden

§ 13 BBiG stellt das Ausbildungsziel an den Anfang: Auszubildende müssen sich bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben. Daraus folgen konkrete Mitwirkungspflichten.

  • Sie führen Aufgaben sorgfältig aus, wenn diese zur Berufsausbildung gehören.
  • Sie nehmen am Berufsschulunterricht, an Prüfungen und an weiteren freigestellten Ausbildungsmaßnahmen teil.
  • Sie folgen Weisungen, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung von weisungsberechtigten Personen erteilt werden.
  • Sie beachten die Ordnung der Ausbildungsstätte und behandeln Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen pfleglich.
  • Sie wahren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
  • Sie führen den schriftlichen oder elektronischen AusbildungsnachweisBerichtsheft und AusbildungsnachweisDas Berichtsheft ist der schriftliche oder elektronische Ausbildungsnachweis. Auszubildende führen ihn; der Betrieb ermöglicht, prüft und fördert seine Führung.Im Lexikon öffnen →.
  • Sie bestätigen den Empfang der Vertragsabfassung.

Die Grenzen gehören zur Regel. Eine Weisung bindet Auszubildende nicht schon deshalb, weil sie von einer vorgesetzten Person kommt. Sie muss im Rahmen der Berufsausbildung liegen. Auch die Sorgfaltspflicht macht aus beliebigen Hilfsarbeiten keine zulässigen Ausbildungsaufgaben.

Pflichten der Ausbildenden

Die zentrale Pflicht aus § 14 BBiG ist eine planmäßige, zeitlich und sachlich gegliederte Ausbildung. Sie muss so angelegt sein, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann. Dazu kommen weitere Pflichten, die diese Ausbildung praktisch ermöglichen.

Pflicht der ausbildenden SeiteBedeutung für Auszubildende
planmäßig ausbildenAnspruch auf die Vermittlung der vorgeschriebenen beruflichen Handlungsfähigkeit statt dauerhafter Hilfsarbeit
geeignete Ausbildungsperson beauftragenklare fachliche und pädagogische Verantwortung
notwendige Ausbildungsmittel kostenlos bereitstellenWerkzeuge, Werkstoffe, Fachliteratur sowie erforderliche Hard- und Software für digitales mobiles Ausbilden stehen ohne eigene Kosten zur Verfügung
Berufsschulbesuch ermöglichen und dazu anhaltenFreistellung und Anrechnung nach den gesetzlichen Regeln
Ausbildungsnachweis ermöglichen und prüfenGelegenheit zum Führen am Arbeitsplatz und regelmäßige Durchsicht
charakterlich fördern und vor Gefährdungen schützenAusbildung darf die sittliche oder körperliche Entwicklung nicht gefährden
angemessene Aufgaben übertragenAufgaben dienen dem Ausbildungszweck und passen zu den körperlichen Kräften

Die Tabelle zeigt den Zusammenhang, ersetzt aber keine Planung. Ein Betrieb erfüllt seine Ausbildungspflicht nicht schon durch passende Einzelaufgaben. Die Inhalte müssen aus der AusbildungsordnungAusbildungsordnungEine Ausbildungsordnung ist die bundesweit geltende Rechtsverordnung für einen anerkannten Ausbildungsberuf. Sie regelt Berufsbezeichnung, Dauer, Berufsbild, Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen.Im Lexikon öffnen → abgeleitet, im betrieblichen Ausbildungsplan geordnet und im Verlauf tatsächlich vermittelt werden.

Freistellung, Vergütung und Zeugnis

Zu den Rechten der Auszubildenden gehören weitere Ansprüche aus §§ 15 bis 19 BBiG. Sie ergänzen die eigentliche Ausbildungspflicht.

Freistellung: Ausbildende stellen Auszubildende für Berufsschule, Prüfungen und vorgeschriebene Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs frei. Das Gesetz regelt außerdem die Anrechnung dieser Zeiten. Für Auszubildende unter 18 Jahren gilt ergänzend das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Vergütung: Ausbildende zahlen eine angemessene Vergütung. Sie steigt mit fortschreitender Berufsausbildung mindestens jährlich. Die gesetzliche Mindestvergütung wird regelmäßig fortgeschrieben. Für einen konkreten Ausbildungsbeginn zählt deshalb der aktuelle Wert und nicht eine Zahl aus einem älteren Lernzettel. Während gesetzlicher Freistellungen und in weiteren Fällen nach § 19 BBiG besteht Anspruch auf Fortzahlung.

Zeugnis: Bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erhalten Auszubildende ein Zeugnis. Es nennt mindestens Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie die erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Angaben zu Verhalten und Leistung werden auf Verlangen aufgenommen. Mit Einwilligung der auszubildenden Person kann das Zeugnis elektronisch erteilt werden.

Ein vollständiger Fall aus dem Ausbildungsalltag

Aylin soll einen Monat lang nur Ablage übernehmen

Aylin befindet sich bei TechVista in einer kaufmännischen Ausbildung. In einer arbeitsreichen Phase soll sie vier Wochen lang ausschließlich alte Belege sortieren. Eine einzelne Sortieraufgabe kann zum Ausbildungsplan passen, wenn Aylin dabei einen beruflichen Prozess versteht und das Lernziel klar ist. Die dauerhafte Wiederholung ohne Lernfortschritt erfüllt die Ausbildungspflicht dagegen nicht. TechVista muss die vorgeschriebenen Inhalte planmäßig vermitteln. Aylin muss passende Ausbildungsaufgaben sorgfältig ausführen, aber keine beliebige Beschäftigung als Ausbildung akzeptieren.

Der Fall lässt sich nicht mit dem Satz “Auszubildende müssen Weisungen befolgen” lösen. Zuerst wird geprüft, ob die Weisung im Rahmen der Berufsausbildung liegt. Danach sind Lernziel, Dauer, körperliche Angemessenheit und Einordnung in den Ausbildungsplan zu beurteilen.

Konflikte sachlich klären

Viele Konflikte entstehen nicht aus einer offen verweigerten Pflicht, sondern aus unklaren Erwartungen. Ein Gespräch sollte deshalb zuerst den beobachtbaren Sachverhalt und den Bezug zum Ausbildungsziel klären.

Einen Konflikt in vier Schritten bearbeiten

  1. Konkreten Vorgang beschreiben, ohne die Person pauschal zu bewerten.
  2. Ausbildungsziel, Vertrag, Ausbildungsplan und betroffene BBiG-Pflicht prüfen.
  3. Sicht beider Seiten anhören und eine passende Maßnahme vereinbaren.
  4. Ergebnis, Zuständigkeit und Termin für die nächste Rückmeldung festhalten.

Bei wiederholten oder schweren Problemen kann eine schriftliche Dokumentation notwendig werden. Die zuständige Stelle berät und überwacht die Durchführung der Berufsausbildung. Bei rechtlichen Streitfällen, Schutzfragen oder einer möglichen Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ist eine fachkundige Einzelfallprüfung sinnvoll.

Rechte und Pflichten im Prüfungsfall anwenden

Prüfungsaufgaben verbinden häufig mehrere Regeln. Gehe deshalb nicht nur nach einem Signalwort wie “Berufsschule” oder “Weisung” vor.

Prüfe diese fünf Punkte

  • Welche Person handelt, und welche rechtliche Rolle hat sie?
  • Welche Ausbildungsphase und welches Ausbildungsziel sind betroffen?
  • Liegt die Aufgabe oder Weisung im Rahmen der Berufsausbildung?
  • Welche Pflicht trifft die eine Seite, und welcher Anspruch folgt für die andere?
  • Gelten zusätzliche Schutzvorschriften, etwa für minderjährige Auszubildende?

Der Guide zum Berufsausbildungsvertrag erklärt, wie die wichtigsten Bedingungen zu Beginn festgehalten werden. Die Probezeit in der Ausbildung hat besondere Regeln für die frühe Erprobung und Kündigung. Der Überblick Recht in der AEVO ordnet diese Themen in die weiteren Rechtsfragen der AEVO ein.

Häufige Fragen

Müssen Auszubildende jede Anweisung befolgen?

Nein. Die Weisung muss von einer weisungsberechtigten Person kommen und im Rahmen der Berufsausbildung liegen. Gesetzliche Schutzvorschriften und der Ausbildungszweck setzen Grenzen.

Darf der Betrieb Auszubildende dauerhaft für Hilfsarbeiten einsetzen?

Nein. Übertragene Aufgaben müssen dem Ausbildungszweck dienen und körperlich angemessen sein. Eine passende Hilfsaufgabe kann Teil eines Lernprozesses sein, dauerhafte ausbildungsfremde Beschäftigung nicht.

Wer bezahlt Werkzeuge und Fachliteratur für die Ausbildung?

Die ausbildende Seite stellt die für Ausbildung und Prüfungen erforderlichen Ausbildungsmittel kostenlos bereit. Dazu kann auch notwendige Hard- und Software für digitales mobiles Ausbilden gehören.

Darf der Ausbildungsnachweis im Betrieb geführt werden?

Ja. Ausbildende müssen Gelegenheit geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen, und ihn regelmäßig durchsehen.

Quellen

  1. Berufsbildungsgesetz

    Bundesministerium der Justiz · geprüft am 01.09.2026